Aufbewahrungsfrist für Bau-Unterlagen (Pläne, etc.)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aufbewahrungsfrist dieser Unterlagen beträgt nur 30 Jahre. Allerdings müssten sich im Bauamt/Katasteramt zumindest Ablichtungen der Genehmigungsplanung finden lassen. Ansonsten könnte noch der Architekt bzw. sein Nachfolger, der die Planung damals erstellt hat, gefragt oder aber ein komplettes Aufmaß neu erstellt werden.

ratzenlady 
Fragesteller
 10.08.2010, 18:04

Vielen lieben Dank!

Noch hat er keine Rückmeldung von der Stadt, und wenn nicht, zum Bauamt... mal schauen.

Baupläne eines Hauses müssen wie ein Personalausweis oder Führerschein aufbewahrt werden. Leider ist nun das Kind in den Brunnen gefallen. Beim Katasteramt liegen die Baupläne nicht vor, sondern nur die Grundstücke. Der Verkäufer muss zum Bauamt gehen, die bekommen grundsätzlich einen Bauplan, darauf wird dann die Baugenehmigung erteilt. Die Kosten hierfür muss der Verkäufer tragen. Ihr habt ein Recht auf die Vollständigkeit des Verkaufes. Falls die Unterlagen nicht mehr dort sind, bleibt nur eine Neuvermessung durch den Verkäufer.

ratzenlady 
Fragesteller
 09.08.2010, 19:50

Super, danke!

Dann werden wir den Knaben mal zum Bauamt scheuchen ;-)

Alexandra2704  09.08.2010, 20:04
@ratzenlady

Kein Problem, freu mich, wenn ich einen hilfreichen Tipp geben konnte, viel Glück!