auf Kartbahn verletzt, haftet der betreiber?
Hallo...ich war mit meinem jungen auf einer Kartbahn...kinder sind angeschnallt aber die Erwachsenen nicht. jedenfalls habe ich kein Gurt gesehen... der Typ der die fahrer einweist sprach so schnell, das ich kaum ein wort verstanden habe. eigentlich sollte doch ,auch wenn gurte vorhanden sind, der Mitarbeiter kontrollieren das auch alle angeschnallt sind. hat er aber nicht.....während der fahrt wurde ich gerammt so das ich mich verletzt habe.....ripenprellung. Für meinen Jungen muste ich ein Haftungsausschluss unterschreiben....aber nicht für mich selbst. Wer haftet nun ? kann ich den Laden verklagen?
4 Antworten
Wer haftet nun ?
Du.
kann ich den Laden verklagen?
Logisch. Du kannst immer jemand verklagen. Ob du damit durchkommst, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Du akzeptierst schon in dem Moment den Haftungsausschluss, in dem du das Kart besteigst. Für die Kinder muss das ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, weil die kinder das nicht dürfen. Bei dir ist es etwas anderes.
Du wurdest nicht von einem Mitarbeiter, sondern von einem anderen Fahrer gerammt. Also halte dich an den. Gurte verletzen auch in richtigen Autos bei Auffahrunfällen. Und Idioten können Betreiber von Freizeiteinrichtungen nur des Platzes verweisen.
Ich hätte allerdings das Teil auch nur dann in Bewegung gesetzt, wenn ich auch alles verstanden hätte.
Im Normalfall geht jeder auf eigene Gefahr auf die Bahn.
nein, dafür bist du selbstverantworlich! Natürlich könntest du dafür auch den Papst verklagen, weil er nicht genug für dich gebetet hat...
wozu dann der Haftungsausschluss?