Auf einmal Anzeige wegen Fahrerflucht trotz Personalien angegeben?

6 Antworten

Das war keine Fahrerflucht. Ihr habt ja die Personalien der Unfallgegner, damit könnt ihr doch nachweisen, dass ihr den Unfallort erst nach dem Austausch der Personalien verlassen habt ...

Kann auch gut sein, dass ihr es mit Betrügern zu tun habt, die hier Kapital aus dem Unfall schlagen wollen.

FullmetalEd 
Fragesteller
 02.01.2017, 22:29

der meinung bin ich auch, Polizei war auch gerade eben hier und haben Fotos von unserem Auto gemacht und habe nauch gesagt der Kollege der die Anzeige aufgenommen hat meinte es wäre ein minimaler Lackschaden am Auto von ihr, die 2 die hier waren konnten an unserem Auto garkeinen Schaden feststellen.

Meine mutter macht natürlich trotzdem riesen streß und lässt sich kein stück beruihgen und redet die ganze zeit davon das er jetzt führerscheinverbot geldstrafe und was weiß ich nicht noch alles bekommt

ronnyarmin  02.01.2017, 22:55
@FullmetalEd

Um einen möglichen Schaden an eurem Auto geht es doch gar nicht.

ronnyarmin  02.01.2017, 22:54

Das war keine Fahrerflucht. Ihr habt ja die Personalien der
Unfallgegner, damit könnt ihr doch nachweisen, dass ihr den Unfallort erst nach dem Austausch der Personalien verlassen habt ...

Du hast in dem langen langen Text anscheinend überlesen, dass sie erstmal davongefahren sind. Die Personalien des Geschädigten erhalten zu haben somit ist kein Beweis dafür, stehengeblieben zu sein.

AnglerAut  02.01.2017, 22:59
@ronnyarmin

Sie haben den Unfallort nur einige Meter verlassen um nach dem Besitzer des anderen Autos zu suchen und diese auch gleich gefunden, das ist einfach keine Fahrerflucht.

EddiR  03.01.2017, 09:47
@AnglerAut

Die eigenen Interpretation ist eine Sache. Genau genommen kommt es aber darauf an, wie es im Zweifel ein Richter sieht / interpretiert.....

tinalisatina  03.01.2017, 11:55
@EddiR

@rommyarmin: Du hast in dem langen langen Text anscheinend überlesen: Sie haben mit dem Geschädigten die Personalien ausgetauscht. Sie müssen nicht "stehenbleiben" am Unfallort. Wenn sie zu Beispiel zur Polizei gefahren wären, hätten sie ja auch wegfahren müssen.

tinalisatina  03.01.2017, 11:56
@EddiR

@EddiR: Das ist relativ gut definiert. Und dass die Personalien getauscht wurden, reicht vollkommen aus.

Habt ihr den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug fotografiert? Dann hättet ihr ja Fotos von der beschädigten Stelle. Vielleicht befindet sich dort wirklich ein Sensor?

Es ist keine Fahrerflucht, wenn ihr den Weg frei macht und anschließend den Halter bei MC sucht. Zumal ihr die Fahrerin ja gefunden und Anschrift ausgetauscht habt. Heb dir die Handydaten unbedingt auf, also die Frage von ihr nach dem Kennzeichen und deine Antwort. Man weiß nie wie doof es kommt. Nicht löschen! Damit kannst du beweisen, daß ihr euch ausgetauscht habt und sie keinen Grund hat euch anzuzeigen. Man kann auch den Zeitraum erkennen zwischen den Telefonaten und der Unfalluhrzeit. Und der Uhrzeit, in der die Fotos aufgenommen wurden.

Vielleicht beruhigt das deine Mutter ein wenig.



Nehmt Euch einen Anwalt, das wird schwierig.

melman86c  02.01.2017, 22:45

Warum?

Streng genommen begeht derjenige unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 I 2 StGB, der sich nicht "angemessene Zeit" am Unfallort aufhält, um dem Geschädigten gegenüber Angaben zu machen.

Nun seit ihr aber vom Unfallort weggefahren, was beobachtet wurde.

Trotzdem dürfte keine Strafanzeige gestellt  oder gar ein Verfahren in Gang kommen, da ihr beweislich nur die Ausfahrt freigemacht habt und danach sofort im Restaurant den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs gesucht habt.

Habt ihr das genauso den Polizeibeamten gesagt, dürfte sich der Vorwurf erledigt haben.

Schliesslich hätte es auch gereicht, direkt zur nächsten Polizeiwache gefahren zu sein und dort ausgesagt zu haben, als bei Minusgraden nach 10 Minuten keiner direkt am Unfallort erschien :-)

Alles gut.

G imager761

So eine lange Geschichte mit so vielen nebensächlichen Details.

Ich verstehe nicht, warum der Fahrer nach dem missglückten Rückwärtsfahren nicht wieder vorwärts in die Parklücke gefahren ist? Da hätte das Auto Niemandem im Weg gestanden.

Stattdessen habt ihr den Unfallort mit dem Auto verlassen. Das nennt man Fahrerflucht. Daran ändert das weitere Verhalten nichts. Als Führerscheininhaber weiss man das aber.

Zur Schadenshöhe: Im Dunkeln ist ein Schaden schlecht festellbar. Und 'irgendeinen Sensor' hat der Fahrer anscheinend nicht bemerkt, sonst wüsste er, wovon der Geschädigte spricht. Wenn man den schon nicht gesehen hat, kann man auch einen Schaden übersehen haben.

Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, kann hier Niemand beurteilen. Mehrere Tausend Euro scheint mir für einen Parkrempler allerdings was viel, zumal ich mir nicht vorstellen kann, wie der Geschädigte am Abend noch einen Gutachter oder eine Werkstatt aufgesucht haben kann.

Was jetzt auf den Fahrer zukommt, muss man abwarten. Vorschnell einen Anwalt einschalten würde ich nicht.

OlliBjoern  03.01.2017, 02:15

"Der Unfallort ist die Stelle, an der sich der Straßenverkehrsunfall ereignet hat. Er umfasst auch den Bereich, innerhalb dessen ein Aufenthalt von Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalls noch zu erwarten ist. Die Beurteilung, ob ein Ort noch zum Unfallort zählt, richtet sich also nach der konkreten Tatsituation."

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(Deutschland)

"Eine hinreichende Distanz liegt vor, wenn der Täter seine Feststellungsduldungspflicht nicht mehr erfüllen kann."

Aus der Schilderung wird aber klar, dass der Verursacher den Kontakt zum Geschädigten aktiv gesucht hatte (und letztlich ja auch den Kontakt herstellen konnte). Logischerweise geht es bei dem Tatbestand nicht um die bloße physikalische Wegbewegung des Autos von dem Ort des Zusammenstoßes, sondern um den Versuch, sich der Feststellung zu entziehen.

Aber so ein Versuch lag meiner Ansicht nach nicht vor. Das Auto (und der Verursacher) war nach wie vor in dem Bereich des Unfalls (es gibt keine Regel, dass man das Auto keinen m wegbewegen darf). Und die Feststellung ist ja auch erfolgt, ergo kann man hier nicht sagen, dass diese Distanz ausgereicht hätte, um den Tatbestand zu erfüllen.

So zumindest mal meine Interpretation. Der Sinn des Paragraphen liegt ja darin, den Kontakt zum Geschädigten aufzubauen (und zu sanktionieren, wenn jemand fliehen will - was aber hier offenbar nicht der Fall war). Zumal ja auch (nachvollziehbarerweise) der Verkehr nicht weiter behindert werden sollte.