Auf Betrügerfirma reingefallen, was nun?

3 Antworten

Nein, musst Du nicht.

Das wird Dir alles Dein Rechtsanwalt erklären - Du solltest auch nur noch über ihn aktiv werden und nicht mehr dort anrufen bzw. wenn Du kontaktiert wirst, alles sofort an den RA weiterleiten.

Eine weitere Diskussion erübrigt sich daher.

Guten Abend,
wenn ich dich beraten würde, würde ich folgenderweise argumentieren:

Zuerst einmal hast du in Vertretung für deinen Vater einen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Da dein Vater offensichtlich jedoch nichts von der Vertretung wusste bist du ein sog. Vertreter ohne Vertretungsmacht (siehe §177 BGB).
Nach den Haftungsvorschriften aus §179 (1) BGB ist somit nicht dein Vater derjenige der den Vertrag geschlossen hat, sondern Du selbst.

(Die Rechnung ist somit falsch Adressiert. Nach Klärung mit dem Inkassounternehmen wird dein Vater nicht zahlen müssen. Stattdessen Du selbst.)

Im nächsten Schritt könntest du deine Annahme vom Vertrag nach §119 BGB anfechten, da du eventuell nicht gewusst hast, was du unterschrieben hast, oder dich beim Inhalt geirrt hast.
Voraussetzung ist dabei, dass du dich an die Anfechtungsfrist aus §121 BGB hälst (auf jeden Fall probieren!).

Ich hoffe du kommst aus der Sache raus.

Viel Erfolg!
Merlin

mepeisen  25.05.2016, 13:04

Leider stecken da zu viele Fehler drin. Ohne Handlungsvollmacht hat man weder gültige Verträge abgeschlossen noch hat man einfach dann für sich einen Vertrag abgeschlossen. Auch ist es Unsinn, dass dann einfach nur die Rechnung anders zu adressieren ist.

Das allgemeine Schadensrecht funktioniert grundsätzlich anders und das einfache Umschreiben der Rechnung ist Blödsinn. Ganz grundsätzlich könnte der Anbieter sowieso nur den tatsächlich angerichteten Schaden ersetzt verlangen. Das wären beispielsweise die bereits für den Druck eines Flyers nachweisbar und anteilig angefallene Kosten.

Der Schadensersatz kann nie so hoch sein, wie der eigentliche Rechnungsbetrag ist.

Ob und wie viel Schadensersatz der Sohnemann zahlen müsste, kommt auf viele Details an. Das hier zu diskutieren führt eindeutig zu weit und dafür ist dann der sowieso bereits eingeschaltete Anwalt da.

Alles andere, da kann ich nur davor warnen. Denn Irrtums-Anfechtungen gehen beispielsweise so ohne weiteres nicht. Zum einen müssen die unverzüglich erfolgen nach Kenntnisnahme des Irrtums und zweitens ist "Ich wusste das nicht so genau" kein Grund. Unternehmer und deren Mitarbeiter müssen sich genau durchlesen, was sie unterschreiben oder es bleiben lassen. Die haben keinen Welpenschutz wie sie ein Verbraucher hat. Und bevor ein Unternehmer/Mitarbeiter etwas für den Geschäftsführer unterschreibt oder im Namen der Firma, von dem er keine Ahnung hat, lässt er es bleiben und gibt es lieber dem Chef.

CodeExtreme  28.05.2016, 23:38

Hallo, ich lasse gerne mit mir über die Lösung diskutieren, jedoch nur wenn Einwände berechtigt sind. :)

Der Sohn hat für den Vater unterschrieben- hätte aber garnicht unterschreiben dürfen. Daher ist sehr wohl von einer Vertretung ohne Vertretungsmacht zu sprechen.

Die Rechtsfolge können (auch) Sie problemlos in §179(1) BGB nachlesen: Der "Vertreter" verpflichtet sich selbst.

Selbstverständlich wird das Inkassounternehmen nicht Schadensersatz, sondern Erfüllung des Vertrags verlangen.

Auf eine Zahlung darf das Inkassounternehmen erst hoffen, wenn man selbst auch tatsächlich davon benachrichtigt wird.

Bei der Anfechtung gebe ich Ihnen absolut Recht, daher habe ich das auch in meiner Antwort vermerkt!

Und ihr Einwand über Mitarbeiter der Geschäftsführers ist insoweit belanglos, da es sich nicht um einen Mitarbeiter handelt.

Bitte überprüfen Sie Ihr Halbwissen! Jeder macht Fehler, ich auch. Aber Sie wollten hier verschlimmbessern.

Du kannst nicht im Namen von Deinem "Papa" unterschreiben.

Da muss jetzt Dein Vater nur erklären, dass er keinen Vertrag unterschrieben hat.

Mehr nicht.

Sage ihm, er soll jetzt bitte nicht "schwatzhaftig" sein:

ER hat eine Rechnung, für ein Abonnement erhalten, was ER nicht abgeschlossen hat. ER hat auch niemanden, zum Abschliessen von einem Abonnement, bevollmächtigt. 

CodeExtreme  24.05.2016, 21:50

Das ist zuerst einmal richtig.

Aber statt dem Vater hat die Tochter oder der Sohn den Vertrag abgeschlossen.

Das Konstrukt nennt sich "Vertretung ohne Vertretungsmacht" und wird im §179 (1) BGB erklärt.

Demnach ist die Vertretung unwirksam, und statt Papa hat der/die Sohn/Tochter den Vertrag selbst abgeschlossen.

azervo  24.05.2016, 22:45
@CodeExtreme

Es ist fürchterlich, was dümmliche Informatik-Freaks und möchtegerne "Juristen" hier erklären:

Wenn ein Vertrag auf den Namen Meyer, Joseph lautet, dann kann den nur der Meyer, Joseph rechtswirksam unterschreiben. Die Josephina Meyer kann keinen VERTRAG unterschreiben, der auf den Namen Meyer, Joseph lautet. Der Meyer, Joseph hat auch keine Verpflichtung herauszufinden, wer den Vertrag unterschrieben hat ... der Vertragsnehmer muss sich davon überzeugen, dass der jenige der den Vertrag unterzeichnet, auch der Vertragsnehmer ist bzw von diesem bevollmächtigt ist.

Ich hatte mal den umgekehrten Fall ... ein "Vater" ist auf die Bank, von seinem Sohn gegangen und hat dort, im Namen des Sohnes (ohne jede Vollmacht) einen Kredit beantragt und das Geld mitgenommen.

Der verblödete Sohn hat sich dann fürchterlich aufgeregt ... und der Bank sogar Ratenzahlungen angeboten. Erst durch dieses verblödete Angebot, hat er dann Probleme bekommen. Davor war das lediglich völliger Dilettantismus der Bank.

Nochmals "Vati" ist NICHT für Verträge verantwortlich, die sein Sohn abschliesst .. sogar dann nicht, wenn der Sohn noch minderjährig ist.

Wir müssen endlich aufhören, Sachen unnötig zu komplizieren.

Es ist erstaunlich und schweinig, dass es hier Leute gibt die Kindern das kaufen von einem teuren Smartphone verbieten wollen, während andere (oder die Selben) dann hier erzählen, dass ein Sohn einen Vertrag abschliessen kann, der auf den Namen seines Vaters lautet.  

mepeisen  25.05.2016, 12:56
@azervo

Wir müssen endlich aufhören, Sachen unnötig zu komplizieren.

Völlig deiner Meinung.

Vater bestreitet den Vertragsschluss und die Vollmacht. Fall für den Vater erledigt. Da hast du völlig Recht.

Ob der Sohn dann allerdings Schadensersatz leisten müsste, das kommt drauf an, was da nun genau ablief und was ggf. im Vertrag steht. Damit setzt man sich aber erst dann auseinander (ggf. mit Hilfe des Anwalts), wenn diese Trickbetrüger überhaupt darauf kommen, dann gegenüber dem Sohnemann Schadensersatz zu fordern. Mit dem passenden Gegenwind werden die Leute aber keinen Bock haben, das zu verfolgen.

Bis dahin braucht man das alles nicht an die große Glocke zu hängen.

azervo  25.05.2016, 16:49
@mepeisen

Genau .. solange "Vati", wegen einem Vertrag, den er nicht unterschrieben hat, belässtigt wird, ist das Rechtswidrig.

Es ist dann auch nicht die Aufgabe, vom "Vati", abzuklären, wer einen Vertrag angeblich unterschrieben hat.

Der "Vertragsgeber" ist sogar dazu verpflichtet zu prüfen, ob der jenige, der den Vertrag unterschreibt, berechtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen.