auch bei 10 stunden pro woche als teilzeit angemeldet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo nochmal,

also in der Gleitzone als Midijob kannst du dir zwischen 450,01 € bis 850 € brutto verdienen, dies wären bei 40 Stdn. im Monat dann ein Stundenlohn von mind. 11,25 €/Std. und du wärst weiterhin renten-, arbeitslosen-, kranken- sowie pflegeversichert! Daneben wäre dann noch ein 450-Euro-Minijob möglich bei einem anderen Arbeitgeber!

Gruß siola

Vom Begriff her ist Teilzeit jede erdenkliche Arbeitszeit unterhalb der Vollzeit.

Und einen Minijob kann man annehmen, meist ist er nur beim Arbeitgeber anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Der AG. darf aber verlangen, dass er vom Inhalt nicht mit der eigentlichen Tätigkeit kollidiert. Und ich weiß nicht wie dein Vertrag ausschaut, oft ist eine Klausel im Tarif vermerkt, ... nicht mehr wie ein fünftel der Arbeitszeit. Dies hieße dann bei 10 Std. wöchentlich höchstens 2 std. nebenjob.

aber da musst du dich in deiner branche schlau machen

keindrama86 
Fragesteller
 23.10.2013, 21:46

also ich bin beim zahnarzt als teilzeit angestellt, die stellen aber auch minijobler ein,,, arbeite 80 stunden im Monat,,, da mir mit der fünften steuerklasse so viel abgezogen wird, habe ich halt überlegt auf 40 stunden runter zu gehen aber immer noch als teilzeit + eben bei dem anderen chef (habe 3 chefs, gemeinschaftspraxis) noch einen minijob machen ebenfals 40 stunden im monat, so komme ich genauso auf 80 stunden,,, nur das mir vom minijob ja nix abgezogen wird ...

siola55  23.10.2013, 22:45
@keindrama86

Hallo kleindrama86,

da findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich viele Hinweise und Tipps!

Seit dem 1.1.2013 hat sich der Bruttobetrag um 50 € erhöht beim Minijob und kannst jetzt bis 450 Euro nebenbei dazuverdienen!

Zwischen 450,01 € mtl. Brutto und 850 € bewegst du dich in der Gleitzone als Midijob!

Bitte beachten: Unter 450 € bist du ja nicht mehr Krankenversichert usw. bzw. bei mehreren 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt z.B.: Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

siola55  23.10.2013, 23:08
@keindrama86
... nur das mir vom minijob ja nix abgezogen wird ...   

Seit dem 1.1.2013 bist du auch rentenversicherungspflichtig beim 450-Euro-Minijob mit 3,9% Abzug, ausser du stellst einen Befreiungsantrag!