Attest in einem Minijob?
Hallo,
ich arbeite zur Zeit neben meinem Studium in einem kleinen Betrieb (8 Mitarbeiter) auf 450€ Basis. Seit Mittwoch falle ich krankheitsbedingt aus. Habe Mittwoch früh meinen Chef darüber informiert. Da ich zwischenzeitlich bei knapp 40 Grad fieber war, habe ich es nicht zu einem Arzt geschafft und habe somit auch kein Attest vorzuweisen. Da es mir nach wie vor elend geht, habe ich meinem Chef mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich den Rest der Woche ausfallen werde. Daraufhin bat er mich um eine Krankmeldung.
Nun meine Fage: sollte ich keine Krankmeldung abgeben, werden da, abgesehen davon, dass er mich entlassen wird (was mir ganz recht ist), auch rechtliche Probleme auf mich zukommen?
Vielen Dank für Eure Antworten! LG
5 Antworten
@ Nickue
Wenn man krank ist, dann hat man die Verpflichtung, dass man sich eine Krankmeldung holt und die unverzüglich seinem Arbeitgeber vorlegt.
Wenn man es selber nicht schafft zum Arzt zu gehen, kann man anrufen und fragen, ob der Arzt ins Haus kommen kann, manche tun es (unserer auch).
Oder man kann sich - auch bei Fieber - ein Taxi nehmen.
Wenn du wert darauf legst, dass du entlassen wirst (weil es dir ganz recht ist), dann kannst du es ja darauf ankommen lassen.
Auch bei einem Minijob hat man das Recht auf ein Arbeitszeugnis und das dürfte dann nicht so toll ausfallen. Man darf nichts offensichtliches reinschreiben, aber Personaler verstehen Zeugnisse zu lesen.
Daraufhin bat er mich um eine Krankmeldung.
Das sollte für dich eine Selbstverständlichkeit sein, eine Krankmeldung abzugeben und der Chef die nicht erst zu verlangen braucht. Alles andere wären für mich keine Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann.
@ Nickue
Na ja, mir wäre es nicht egal, was evtl. in meinem Zeugnis steht und wenn sich mein Arbeitgeber anders verhalten hat, muss ich nicht genaus denken. Dann kann ich gehen, wenn mir was nicht passt.
Rechtliche Schritte ausser seiner Kündigung, vielleicht noch das, was User Griesuh hier geschrieben hat.
Vielleicht kommt ja noch die eine odere Meinung dazu
aber können denn nun rechtliche Schwierigkeiten auf mich zukommen
Wenn Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst, gelten die krankheitsbedingt versäumten Tage als unentschuldigtes Fehlen.
Du kannst deswegen eine Abmahnung erhalten, Dir kann gegebenenfalls gekündigt werden, und der Arbeitgeber muss Dir für die Zeit des unentschuldigten Fehlens kein Entgelt zahlen (die Entgeltzahlung muss er aber nachleisten, wenn Du eine Bescheinigung nachreichst).
Sonstige "rechtliche" Schritte gegen Dich hast Du nicht zu befürchten.
Wann hättest Du denn diese Woche arbeiten müssen? Was steht zu Krankheit im Arbeitsvertrag? Gelten die gesetzlichen Regelungen nach denen man eine AU-Bescheinigung nach dem dritten Krankheitstag vorlegen muss oder möchte der AG diese schon früher?
Rechtlich kann der AG eine Abmahnung aussprechen und braucht die nicht belegten Fehlzeiten nicht bezahlen (immer vorausgesetzt Du bist zur Vorlage der AUB verpflichtet).
Da Du in einem Kleinbetrieb arbeitest und daher das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift, kann Dein AG Dich auch entlassen.
Mehr kann Dir nicht passieren und wenn Dir egal ist dass Dein AG Dich kündigt, brauchst Du Dir auch keinen Kopf mehr zu machen.
Rechtliche Probleme nicht, aber du wirst für deine Krankheitstage keinen Lohn erhalten.
Denn auch Minijober haben grundsätzl. einen gesetzli. Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie sich an alle Vorgaben halten. Dazu gehört auch eine AU ab zu geben.
Okay das klingt gut. Der Lohnt ist mir gar nicht mehr so wichtig, Hauptsache ich komme das ohne irgendeine Strafe raus.
Danke dir!
Rein theoretisch könnte er Schadenersatz geltend machen, wenn du unentschuldigt fehlst und er eine teurere Arbeitskraft einstellen musste um das zu kompensieren.
Die Beweisführung gelting aber in den seltensten Fällen.
Ab zum Arzt! Vielleicht reicht ihm das Attest ab heute oder der Arzt findet eine Lösung.
Was passiert sonst?
Ja wie was passiert sonst. Man muss halt ein Attest einreichen, dann hol dir halt wenigstens jetzt eins.
Danke für die ausführliche Antwort, aber können denn nun rechtliche Schwierigkeiten auf mich zukommen?
Da sich mein AG in der Vergangenheit nicht wirklich vorbildlich verhalten hat, ist es mir relativ egal wie er über mich denkt.