ARGE Mietbescheinigung, Heizkosten,Warmwasseraufbereitung,ANLAGE KDU bitte um Hilfe :)

8 Antworten

Die Mietbescheinigung muss der Vermieter ausfüllen. (steht das nicht auf dem Formular?)

Zur Wohnfläche zählt die gesamte Wohnung.

Wenn du nur einen Teil davon bewohnst, z.B. nur ein Zimmer, gibst du die Größe des Zimmers an.

Du nutzt aber auch das Bad und die Küche, eventuell wird die Wohnfläche anteilig berechnet, frag doch beim Jobcenter wenn etwas unklar ist.

5 Personen in der Wohnung, 3 gehören zu deiner Bedarfsgemeinschaft, also benutzt du 60 % der Wohnung.

Fals da noch Nutzfläche in der Wohnung ist, wird sie eventuell abgezogen, das ist keine Wohnfläche. ( z.B. Heizungsraum, Hausanschlussraum)

Wenn deine Wohnung nicht teilweise gewerblich genutzt wird, besteht sie natürlich zu 100 % aus Wohnfläche.

Die Warmwasserbereitung müsste nur extra ausgewiesen werden wenn sie über den Haushaltsstrom erfolgt. Da der Strom im Regelsatz enthalten ist, müsste dieser Anteil noch den Kosten der Unterkunft zugerechnet werden. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Riesenbetrag. Wenn da der Hinweis fehlt, wird das pauschal berücksichtigt.

Du solltest dich vor allem darauf einrichten, deine Termine einzuhalten, wenn noch ein Beleg fehlt, kannst du den jederzeit nachreichen.

Du kannst Mietvertrag ODER Mietbescheinigung abgeben. Mietbescheinigung muss dann aber vom Vermieter unterschrieben sein. Was in Deinem Fall Dein Vater ist, da Du nur einen Untermietvertrag hast.... Der Untermietvertrag ist völlig ausreichend und sollte dem Amt für ständige Mietzahlung genügen...

EIne Mietbescheiniung ist nicht dringend erforderlich. Der Mietvertrag darf auch nicht kopiert werden. Hier gilt ausnahmslos vorlegen und wie mit nach Hause nehmen.. DIe Forderung von beidem wird gerne von dern Jobcentern gemacht, ist aber nicht zulässig! Die können sich die Daten aus dem Mietvertrag entnehmen!

hallo

danke für die antworten...

Womit wird das Warmwasser aufbereitet

Laut Mietbescheinigung(Mietvertrag kann mein Vater nicht finden) steht nur das Beheizung per Fermwärme erfolgt.... reicht es wenn ich bei der Frage einfach Fernwärme angebe.

Bzw reicht die Mietbescheinigung aus?

Bei gesamtgröße der wohnung und DAVON WOHNFLÄCHE

Laut Mietbescheinigung 85m2.... davon Wohnfläche wird nirgends erwähnt... gebe ich also da nur Wohnzimmer+Schlafzimmer an...

oder wieviel m2 unser Zimmer hat?

Mein Vater zahlt 620€ inkl Nebenkosten und 100€ Heizkosten(evtl warmwasser drinne?)

Das teile grob durch /3 also ich Mann+Kind sind 3/5 Personen insgesammt.

Haben vereinbart das ich 450€ zahle für ein großes Zimmer inkl nutzung von Küche,bad etc allem

Basierend auf den Infos was brauche ich zusätzlich "Mietvertrag"?

und ist die Summe ok für die Arge?

bitte helft mir weiter danke!

Bei fernwärme wird auch das wasser mit fernwärme erwärmt.

Bei gesamtgröße der wohnung/haus/wohnanteil gibst du an wie groß die wohnung/das haus insgesamt ist und wieviel du davon bewohnen darfst.

Wenn es eine wohnung ist und die insgesamt 90qm misst und du darin ein zimmer von 15qm hast, dann gibst du das so an.

Ja, dann kannst du inklusive angeben.das kann aber auch nachteile haben.

Was zahlst du denn monatlich an deinem vater?

Goldmen  07.05.2012, 23:34

Wie warmwasser aufbereitet wird steht im mietvertrag deines vaters.