Arbeitsunfall - Anrecht auf Schadensersatz?
hallo, Ich hab da mal eine Frage: Im Februar 2014 hat mein Vater sich bei einem Arbeitsunfall mit der Kreissäge Finger abgesägt und Flächen der Hand beschädigt. Nach etlichen Operationen wurden die Finger wieder angenäht, allerdings ist der Zeigefinger steif, laut Arzt praktisch tot, könnte er sich auch abnehmen lassen. Dadurch kann er seinen Beruf als Handwerker nur noch sehr beschränkt ausführen. Sein Arbeitgeber hat ihm mittlerweile gekündigt, da er ja nicht mehr voll funktionstüchtig ist!!!!! Arbeitssuche nicht erfgreich, da er den einzigen Beruf den er je gelernt hat halt nicht mehr 100%ig ausführen kann. Hat er in dem Fall vielleicht Recht auf Schadensersatz? Denn angeboten wurde ihm nichts.... Vielen Dank im vorraus
2 Antworten
Deine Frage ist schon älter und wahrscheinlich ist inzischen auch alles geklärt. Es wäre eben zu klären, ob dieser Unfall vermeidbar gewesen wäre. Das ist hier die Frage aller Fragen. Wie kam es zu diesem Unfall und welche Schuld trägt dein Vater an dem Unfall ? Recht auf Schadenersatz hätte er dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass trotz aller Vorsicht deines Vaters, der Unfall nicht vermeidbar war. Das ist eine schwierige Angelegenheit, so etwas nachzuweisen, so es Zweifel bei der Auslegung gibt.
In Falle deines Vaters wäre eine Beratung beim VdK sehr wichtig.Das sind fachkompetente Leute die beratend zur Seite stehen, denn hier geht es um Berufsunfähigkeit und daraus resultierender Ansprüche.
Von alleine wird ihm da niemand etwas anbieten. Da muss man sich sehr drum bemühen, um seine Rechte auszuschöpfen. Das geht mitunter nur mit einem Fachanwalt, oder letztendlich einem Sozialgericht.
kommt doch drauf an ob er selber Schuld hat am Unfall.. ( heimlicher Alkie, selbstverschuldete Fahrlässigkeit ...->) das klärt doch die Berufsgenossenschaft , die Rentenversicherung (evtl. Teilrente)...&&&