Arbeitsrecht Lenk und Ruhezeiten

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Die Regelungen der EU-Verordnungen (Verordnung (EG) 561/2006) sind hier nicht universell anwendbar, da die Fahrzeuge i.d.R. nicht mehr als 3,5t ZGG haben...

  • es greift lediglich die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ...

  • in § 18 FPersV sind die Fahrzeuge aufgelistet, die davon ausgenommen werden...


§ 18 Abs.1 Nr. 4 Satz a FPersV

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmens

  • a) von Postdienstleistern, die Post-Universaldienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen (...)

verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,


somit dürfte hier kein Knackpunkt gegeben sein und sich im legalen Rahmen bewegen - denn du bist kein Fahrer im gesetzlichen Sinne, sondern ein Paketzusteller. Weiter wäre dann ggf das ArbZG anzuwenden, was eine maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden vorsieht.


§ 3 ArbZG

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Nacht- und Feiertagszuschläge sind nicht gesetzlich und müssen nicht gezahlt werden, ausgenommen eine einzelvertragliche- oder traifvertragliche Regelung sieht dies vor. Anmerkung Nachtarbeit ist von 22 - 6 Uhr - und ich habe noch nie einen Paketmuli um diese zeit rumspringen sehen (außer im Depot), und Feiertag's schon mal garnicht.

Haftungsklauseln für Mitarbeiter sind regelmäßig unwirksam in Arbeitsverträgen, vor allem dann, wenn nicht niedergelegt ist wann man haftet und wann nicht! Wie von dir beschrieben wäre hier also kein Kopf zu machen - es ist schlicht sittenwidrig.

Thema Lohnabzug... du schreibst leider nicht, was das war was abgezogen wurde. Einseitige Lohnkürzungen durch den Arbeitgeber sind unzulässig. Sind die 250 Öcken bspw Spesen, dann wiederum ist es zulässig, die fallen ja nur an, wenn man auch arbeitet - somit kann das nicht abschließend bewertet werden ohne genau Informationen.

Da die Autos KEINE Fahrerkarte oder dergleichen haben, kann man leider nichts nachweisen.

müssen sie auch nicht haben - man kann aber ein Fahrtenbuch führen, Vordrucke gibts in jedem Schreibwarengeschäft bspw von Zweckform

Er zahlt KEINE Nachtzulagen, Sonn-od. Feiertagszuschläge und die Stunde 6,20 Euro

Zu den Zuschlägen habe ich mich schon ausgelassen, der Lohn sollte ggf auf sittenwidrige Vergütung hin geprüft werden - Tarifverträge werden in der Branche i.d.R. nicht angewendet, werden aber als Maßstab herangezogen. Unterschreitet der Lohn die 1/3-Grenze zur üblichen Vergütung ist er sittenwidrig.

Ich bin leider NICHT rechtschutzversichert sonst wäre ich schon lange zu einem Rechtsanwalt gegangen

brauchst du auch nicht, da hier nach deiner Schilderung - leider - noch alles im grünen Bereich ist mit Tendenz zu Gelb ....

Zusammengefasst...

  • Die Lenk- und Ruhezeitregelung nach EG-Verordnung ist hier nicht anzuwenden...
  • Zuschläge sind keine Pflicht und fallen in dem Job i.a.R. auch nicht an ( 8 Jahre Erfahrung bei GLS und DHL sagen mir das)
  • Die Haftungsklausel ist unwirksam
  • Das Gehalt ggf auf Sittenwidrigkeit überprüfen
  • Arbeitszeit nach § 3 ArbZG überprüfen

Man kann alles mögliche machen - z.B. vor´s Arbeitsgericht gehen (ich denke, in diesem Fall hat man sehr gute Chancen). Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, stellen die dir sogar kostenlos einen Rechtsanwalt! Wenn du diesen Weg nicht gehen willst, hilft evtl. eine Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt. Wenn alles nichts hilft, geht wohl nur kündigen, aber ich würde auf jeden Fall die anderen beiden Möglichkeiten bevorzugen...ich würde mich jedenfalls nicht so ausnutzen lassen!

stelari  20.12.2011, 13:59

ich denke, in diesem Fall hat man sehr gute Chancen

im Gegenteil - man würde auf Grundlage dieser Schilderung sich eine Klageabweisung einfangen ...

putzfee1  20.12.2011, 14:15
@stelari

@stelari: Was ist mit der Tatsache, dass die Leute teils bis zu 16 Stunden fahren müssen? Nach deinen eigenen Angaben:

§ 3 ArbZG Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wo steht, dass es zulässig ist, wegen Krankheit 250 € vom Lohn abzuziehen?

Das allein wäre für mich schon ein Grund, vor´s Arbeitsgericht zu ziehen - ich kann und will mir einfach nicht vorstellen, dass man da keine Chancen hat!

stelari  21.12.2011, 09:51
@putzfee1

Ich halte die Schilderung von 16 Stunden täglich vom Fragesteller als nicht zutreffend und übertrieben- eher als " gefühlt ". Man stelle sich das mal vor - das wäre eine Arbeitszeit von 6 - 22 Uhr, davon wären noch Pausen ab zu ziehen die ja keine Arbeitszeit sind. Zudem sieht ein Werks- oder Dienstleistungsvertrag mit DHL vor, dass im Normalfall die Zustellung ab 18 Uhr abzubrechen ist und vor Weihnachten um 20 Uhr und vor 6 Uhr wird i.d.R. auch bei DHL nicht mit der Sortierung und Beladung angefangen - ich war selbst 8 Jahre in so einem Verein.

Lohnabzug ... der ist dann zulässig, wenn sich die 250 Öcken auf die Spesen beziehen - ich rede hier also nicht vom eigentlichen Grundlohn sondern von einer Zulage, die nur dann fällig ist, wenn man auch arbeitet und Spesen werden nur dann fällig, wenn der Mann auch arbeitet und dürfen gestrichen werden. Der Fragesteller hat sich dazu ja nicht weiter geäußert und darum halte ich das auch für eine Übertriebene Aussage von Ihm - ein Kollege kann viel erzählen, nur das wasn man selbst erlebt wäre eine Tatsache.

Zudem wäre die Nummer nach Weihnachten eh hinfällig - da kommt man als Paketler dann wenn überhaupt noch auf 4 oder max 5 Stunden reine Arbeit für gut 1 Woche 14 Tage je nach Zustellgebiet. Zu meinen Zeiten bei GLS fuhren wir mit einem Auto 4 Tourengebiete in 2,5 Stunden aus mit vielleicht 14 oder 16 Abladestelllen - da waren die Wege zwischen den Kunden länger als die eigentliche Arbeit... so gleicht sich dann der Streß vor Feiertagen wie Ostern und Weihnachten wieder aus - das ist " der Job " den er macht, er hat ihn sich ausgesucht.

Als ehemaliger Betriebsrat und jahrzentelanger Gewerkschafter sehe ich hier keinen Punkt, an dem man gezielt einhaken könnte um erfolgreich eine Klage durchzubringen. Die Karlsruher Richter würden hier sagen - kneif die (A)rschbacken zusammen für die paar Tage oder uch dir einen anderen Job wo es gemütlicher zugeht (so in dem Sinn)

geierwalli1907 
Fragesteller
 21.12.2011, 11:12
@stelari

Super, vielen vielen Dank für die Antworten. Ich werde im neuen Jahr direkt alle Hebel in Bewegung setzen................Alllen ein schönes Fest :-) Und Danke nochmal.....

Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt und schildere deine Situation. Die rücken dann deinem Arbeitgeber auf die Pelle. Meines Wissens werden solche Informationen auf Wunsch auch vertraulich behandelt. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ersetzt in der Regel die Rechtsschutzversicherung (kostet in der Regel 1% des Monatsbruttolohnes).

stelari  21.12.2011, 09:28

Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) wird aber feststellen, dass sich hier alls noch im Rahmen bewegt ...

Wishmaster69  21.12.2011, 20:43
@stelari

16 Stunden fahren/arbeiten sind im Rahmen? Da bin ich mal auf die Begründung gespannt. Bei uns heißt das immer noch staatliches Gewerbeaufsichtsamt. Behörde für Umwelt- und Arbeitsschutz kommt danach.

Da kann man sehr wohl was machen. Führe ein privates Fahrtenbuch und dokumentiere alles,was du fährst, ablädst,auflädst, Fahrzeugpflege machst und tankst.....denn all das zählt zur Arbeitszeit. Und laut Arbeitszeitgesetz darfst du max. 10 Stunden arbeiten...die Pausen nicht mitgerechnet. Drucke dir das mal aus dem Internet aus und lege es deinem Chef vor. Der wird keine Einwende haben, weil er das Gesetz kennt. Ab 2017 gibt es wegen genau dieser Verstösse bis zu 4 Punkte für den Arbeitgeber...sag ihm das. Ich finde es schade, dass sich der deutsche Arbeitnehmer so dermassen verarschen lässt. Ich frage mich so oft....habt ihr Anngst und wenn ja, von wem ??!! Gerade wir hier in Deutschland leben in einem freien Land, haben eine Demokratie ( Herrschaft des einfachen Volkes ), könnten in der Masse was bewegen, ohne, dass wir auf die Fresse kriegen und was machen wir ............wir ducken uns und lassen uns treten...ich verstehe das nicht.

Kann doch nicht sein das man als Arbeitnehmer gar keine Möglichkeiten hat

Ohne jetzt auf die einzelnen Details eingehen zu wollen: Einen Betriebsrat gründen, in eine Gewerkschaft eintreten oder ganz individuell eine Rechtsschutz abschliessen wären schon Möglichkeiten.

Es gibt entsprechende Gesetze sie müssen bloß eingehalten werden. Und es gibt Arbeitnehmervertretungen, deren Aufgabe es ist die Einhaltung der Gesetze durch den AG zu überwachen.

stelari  21.12.2011, 09:29

Wird wenig Sinn machen - das sind meist Sub-Unternehmer mit gerade mal ein Hanselen an Mitarbeitern