Arbeitsrecht: Kündigung wg. Ablehnung an Neutätigkeit?
Hallo,
ich bin zur Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Komissionierer. Nun möchte mein Arbeitgeber dass ich Außendienst mache (Inventur/Vertretung...) für denselben Gehalt, aber Festgehalt (vorher Stundenlohn). Eine Gehaltserhöhung wurde abgelehnt. Wenn ich jetzt die Tätigkeit als Außendienst ablehne, kann mein Arbeitgeber mich kündigen, sprich Arbeitsverweigerung oder sowas???
Ich frag deswegen weil im Vertrag steht, dass ich verpflichtet bin auch andere zumutbare Tätigkeiten zu verrichten und ggf. in eine andere Abteilung versetzen zu lassen. Und ab wann spricht man von einer Beförderung? Weil die neue Tätigkeit ist stressiger und ein wenig verantwortungsvoller...
LG
2 Antworten
Du hast momentan ein ganz anderes Problem als eine Gehaltserhöhung.
Du schreibst, dass Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast. Wenn in diesem keine Kündigungsfrist vereinbart ist oder kein entsprechender Tarifvertrag zur Anwendung kommt, kann der AG nicht so einfach kündigen.
Wie lange arbeitest Du schon dort? Wie groß ist der Betrieb? Gibt es eine Probezeitvereinbarung und bist Du noch in der Probezeit?
Findest Du den anderen Job unzumutbar dass Du an Ablehnung denkst obwohl Dein Arbeitsvertrag eine andere Tätigkeit als die jetzige zulässt? Es kann schon sein, dass Dein AG Dich bei einer Verweigerung abmahnt und/oder kündigt. Es kann aber auch sein, dass der AG den befristeten Arbeitsvertrag ganz einfach auslaufen lässt, dann bist Du raus ohne dass der AG sich groß anstrengen muss.
Du solltest die Möglichkeit in Betracht ziehen, den neuen Job zu machen. Wenn Du gut bist, wird es auch eine Gehaltserhöhung geben. Nach dieser aber jetzt schon zu schauen obwohl Du noch gar nicht angefangen hast, halte ich für verfrüht.
Wenn Einkommen für bestimmte Bereiche nicht z.B. durch einen angewandten Tarifvertrag geregelt sind, muss ein AG nicht zwingend das Gehalt erhöhen, wenn ein AN eine andere Aufgabe bekommt.
....ich mach doch nicht mehr Arbeit für noch weniger Geld!
Das hast Du in der Eingangsfrage aber nicht geschrieben. Dann solltest Du noch einmal mit Deinem AG reden
Du hast den Vertrag unterschrieben und die Bedingungen akzeptiert, dass Du auch versetzt werden kannst. Nimm die Chance war, dass Du ein Festgehalt hast und geh doch auf noch mal in aller Ruhe auf den Chef zu, gg. mit der Bitte, wenn Du Deine Sache gut machst, dass Du dann etwas mehr Gehalt bekommst.
das war nicht meine Frage...
Das Festgehaltsangebot ist niedriger als der Lohn was ich jetzt bekomme....ich mach doch nicht mehr Arbeit für noch weniger Geld!