Arbeitslosigkeit, Krankmeldung und Minijob

4 Antworten

wer krank geschrieben ist, ist NICHT arbeitsfaehig (deshalb heisst der gelbe schein ja auch AU = ArbeitsUnfahigkeitsbescheinigung) wenn du in diesem job arbeiten kannst, such dir in dieser branche etwas "vollzeitiges"

earlybird20 
Fragesteller
 09.12.2013, 14:13

Wenn es möglich wäre, einen richtigen Job in der Branche zu kriegen, würde ich es ja machen! Das sind nur Minijobs, da es nur ein paar Stunden in der Woche sind!

generell: Ja, das ist so, während Du eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeistbeschéinigung) hast, musst Du Dich nicht bewerben, musst keine Termine wahrnehmen. Sie nur immer zu, Dich ordentlich krankzumelden, d.h. immer schön ab 1. TAg gelben Schein an KAsse und ans Arbeitsamt.

Lass esliebers ein, bei einer AU den Minijob zu machen..w enn man krank ist, ist man krank. Dann doch einen anderen Job zu machen.. ich würds nicht drauf ankommen lassen, nachher gibts da doch Probleme; ich bin bei so was mittlerweile immer sehr vorsichtig. (also auch was mündliche Sachen von Sachbearbeitern usw. angeht.. ggf. steht man dann nämlich auf dem Schlauch. Aber das mit der AU stimmt definitiv, kenne ich von mir und auch von einer Freundin, die wegen schwerer depressionen mehrmals das gleiche Problem hatte)

Alles Gute!

Wenn du krank geschrieben bist, darfst du natürlich nicht arbeiten. Es sei denn, dein Arzt attestiert dir, dass diese Tätigkeit, die dich "unter die Leute" bringt, gut für deinen Zustand ist.

Einfach so, solltest du das nicht riskieren.

Den Nebenverdienst musst du auf jeden Fall angeben.

earlybird20 
Fragesteller
 10.12.2013, 06:02

Danke, werde mit meinem Arzt drübersprechen, ob er mir da was schreiben kann! Habe natürlich den Minijob bei AA gemeldet!

Du riskierst den Verlust von Leistungen der Krankenkasse, wenn du nichts zu deiner Gesundung tust, sondern arbeiten gehst.

Wenn es ganz blöd kommt und du hast einen Arbeitsunfall (da reicht ja der verknackste Knöchel), dann bist du unter Umständen über die Berufsgenossenschaft nicht versichert.

Lass es -wenn du krank bist, darf dein AG dich nicht beschäftigen und du bist verpflichtet, ihm das mitzuteilen, dass du eine AU hast.