Arbeitslosengeld mit Aufenthaltstitel aufgrund von Familiennachzug?
Hallo,
Ausgangssituation:
meine Frau ist mit Familiennachzug nach Deutschland gezogen. Ich bin deutscher Staatsbürger. Sie bekommt nächste Woche einen Aufenthaltstitel. Da sie schwanger ist (im 6 Monat) wird sie nicht so schnell eine Arbeit finden. Außerdem wird sie erst einen Integrationskurs machen, damit ihre Sprachkenntnisse sich verbessern und ihr Bachelor anerkannt werden kann. Ich arbeite bei einer Firma als Angstellter und verdiene gut.
Frage: Hat meine Frau Recht auf Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder ähnliches?
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
Mfg,
azeristar
5 Antworten
Hallo,
Ja ihre Frau ist über sie krankenversichert daher hat sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und nach der Geburt auch Anspruch auf Elterngeld.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I musste geprüft werden. Wenn sie im Ausland (EU) beschäftigt gewesen ist hat sie ggf. einen Anspruch darauf. Wenn sie keiner Beschäftigung nachging, dann nicht.
Anders ist es beim Arbeitslosengeld II. Dort prüft man ob sie (ihre Familie) mit ihrem Einkommen ihren Bedarf decken, wenn nicht dann haben sie Faust Anspruch!!
Muss mich korrigieren. Anspruch auf mutterschaftsgeld (hab mich gerade mit Urlaub verschrieben) hat sie nur wenn sie beschäftigt war.
Mutterschaftsurlaub?? Sie ist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz, bekommt aber kein Geld von der Krankenkasse. Diese zahlt in der zeit 14€ pro tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Da sie aber nicht arbeitet, zahlt niemand
Selbst wenn ich den Satz ändere:
Ja ihre Frau ist über sie krankenversichert daher hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Ist dieser falsch, weil sie keinen Arbeitgeber hier in Deutschland hat...
Da sie noch nicht in Deutschland gearbeitet hat, bekommt sie kein Arbeitslosengeld oder ähnliches. Du musst für alles aufkommen. Mutterschaftsgeld bekommt sie auch nicht, weil sie nicht arbeitet. Elterngeld bekommt sie in Höhe von 300€ für das erste Lebensjahr, wenn das Baby geboren ist. Und Kindergeld bekommt ihr.
Arbeitslosengeld nö
Ab Geburt wird sich das ändern - Kindergeld
Integrationskurs wird selbst bezahlt werden müssen
warum soll die Recht auf ALG1 haben
dazu muss man ja ne bestimmte Zeit gearbeitet haben
"Ich arbeite bei einer Firma als Angstellter und verdiene gut."
dann kannst du deine familie auch versorgen. da smuss doch nicht der steuerzahler machen
ganz genau, ich bin ja auch jahrelanger Steuerzahler. Und da wir eine Familie sind, könnte ich als einer der auch fleißig und brav immer seine Steuern zahlt, auch mal was zurückbekommen. Aber darum geht's mir nicht, ich wollte nur mal nachfragen was alles so möglich ist.
du bekommst doch etwas zurück. kindergeld - wenn das kind da ist. eine günstigere steuerklasse. das ist doch ausreichend
Ja lesen sie mal meine Korrektur