Arbeitslos zwischen Job und Studium?

3 Antworten

Voraussetzung für eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist:

  • Arbeitslosigkeit
  • Meldung als Arbeitsuchende bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II 
  • Bezug einer öffentlich-rechtlichen Leistung während der Arbeitslosigkeit oder Nichtgewährung dieser Leistung wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens
  • Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit zwischen 17. und 25. Lebensjahr nicht erforderlich
  • keine Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast, bekommst du 12 Wochen Sperre. Es wäre dir zuzumuten so zu kündigen, dass du unter Berücksichtigung deines Urlaubs nahtlos in das Studium wechseln kannst.

Für diese Zeit stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja auch gar nicht zur Verfügung.

SamDevenport 
Fragesteller
 28.07.2020, 17:50

Ok, also heißt das, dass ich höchstwahrscheinlich für den Zeitraum vom 14.08. - 30.09. keine Leistungen erhalten werde. Aber heißt das jetzt, dass ich mich nicht arbeitslos melden muss? Bzw. müsste ich mich um meine Krankenversicherung selber kümmern?

DerHans  28.07.2020, 17:52
@SamDevenport

Für den September musst du auf jeden Fall die Krankenversicherung zahlen. Im August bist du ja noch pflichtversichert.

SamDevenport 
Fragesteller
 28.07.2020, 17:55
@DerHans

Aber die Krankenversicherung läuft doch dann über die Familienversicherung oder? Und warum bin ich für August noch versichert? Das Arbeitsverhältnis endet doch zum 14.08. ???

siola55  28.07.2020, 19:02
@SamDevenport

Deine Eltern müssen für dich einen Antrag auf Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Einkommensgrenze ist aktuell 455€ mtl. Einkommen.

Oder kann ich die 1,5 Monate einfach zu Hause bleiben ohne Stress mit dem Jobcenter zu haben?

Bezieht Deine Familie Leistungen vom Jobcenter?

Falls Nein, kannst Du aus meiner Sicht 1,5 Monate "chillen" und solltest Dich nur um die Krankenversicherung kümmern.

ALG 1 wird es vermutlich eh nicht geben, da ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde.

SamDevenport 
Fragesteller
 29.07.2020, 07:29

Was wäre wenn meine Familie Leistungen beziehen würde?

Agamemnon712  29.07.2020, 07:32
@SamDevenport

Dann kannst Du u.U. nicht "chillen". Das hinge vom Jobcenter ab.

Agamemnon712  29.07.2020, 07:53
@SamDevenport

Vielleicht verlangt das Jobcenter, daß Du während dieser 6 Wochen einen Job suchst/machst, an einer Maßnahme teilnimmst oder was-auch-immer.

Wenn Deine Familie Leistungen bezieht, dann stehst Du während dieser 6 Wichen dem Arbeitsnarkt (sinnbildlich dem Jobcenter) zur Verfügung. Wenn nicht, dann nicht.

SamDevenport 
Fragesteller
 29.07.2020, 08:04
@Agamemnon712

Erscheint mir aber etwas sinnfrei, an einer Maßnahme teilzunehmen. Da investiere ich die Zeit lieber in die Vorbereitung meines Studiums. Zudem ich sebst ja keine Leistungen in Anspruch nehmen möchte. :D

Was passiert, wenn ich die Maßnahmen ablehne?

Agamemnon712  29.07.2020, 08:05
@SamDevenport

Wenn Du noch Teil der Bedarfsgemeinschaft bist, riskierst Du eine Sanktion.

SamDevenport 
Fragesteller
 29.07.2020, 08:07
@Agamemnon712

Eine Sanktion für wenn? Für mich? Die wäre mir egal. XD

Agamemnon712  29.07.2020, 08:16
@SamDevenport

Wenn Du noch Teil der BG bist, ja, dann eine Sanktion für Dich.

Es soll aber auch Fälle geben, in denen die Jobcenter bei "Zuwiderhandlungen" die ganze Bedarfsgemeinschaft "bestrafen" aber ich will Dir keine Angst machen. Das muß nicht passieren.

Einen "Freifahrtschein" wirst Du jedoch von niemandem bekommen, außer ggf. vom Jobcenter selbst.

Falls Du noch Teil der BG bist, dann gilt - mitgefangen - mitgehangen.