Arbeitslos zwischen Job und Studium?
Ich habe zum 14.08.2020 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ich beginne zum 01.10.2020 ein Studium. D.h. ich bin im Zeitraum vom 15.08.2020 bis 30.09.2020 arbeitslos. Ich bin 19 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern.
Laut der Deutschen Rentenversicherung ist das mit der Rente kein Problem, nehme ich an. Durch die Familienversicherung wäre ich dann höchstwahrscheinlich auch krankenversichert.
Mir stellt sich deshalb jetzt die Frage, ob ich mich arbeitslos und arbeitssuchend melden muss? Oder kann ich die 1,5 Monate einfach zu Hause bleiben ohne Stress mit dem Jobcenter zu haben?
3 Antworten
Voraussetzung für eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist:
- Arbeitslosigkeit
- Meldung als Arbeitsuchende bei einer deutschen Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II
- Bezug einer öffentlich-rechtlichen Leistung während der Arbeitslosigkeit oder Nichtgewährung dieser Leistung wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens
- Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit zwischen 17. und 25. Lebensjahr nicht erforderlich
- keine Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen
Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast, bekommst du 12 Wochen Sperre. Es wäre dir zuzumuten so zu kündigen, dass du unter Berücksichtigung deines Urlaubs nahtlos in das Studium wechseln kannst.
Für diese Zeit stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja auch gar nicht zur Verfügung.
Für den September musst du auf jeden Fall die Krankenversicherung zahlen. Im August bist du ja noch pflichtversichert.
Aber die Krankenversicherung läuft doch dann über die Familienversicherung oder? Und warum bin ich für August noch versichert? Das Arbeitsverhältnis endet doch zum 14.08. ???
Deine Eltern müssen für dich einen Antrag auf Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Einkommensgrenze ist aktuell 455€ mtl. Einkommen.
Oder kann ich die 1,5 Monate einfach zu Hause bleiben ohne Stress mit dem Jobcenter zu haben?
Bezieht Deine Familie Leistungen vom Jobcenter?
Falls Nein, kannst Du aus meiner Sicht 1,5 Monate "chillen" und solltest Dich nur um die Krankenversicherung kümmern.
ALG 1 wird es vermutlich eh nicht geben, da ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde.
Was wäre wenn meine Familie Leistungen beziehen würde?
Dann kannst Du u.U. nicht "chillen". Das hinge vom Jobcenter ab.
Inwiefern?
Vielleicht verlangt das Jobcenter, daß Du während dieser 6 Wochen einen Job suchst/machst, an einer Maßnahme teilnimmst oder was-auch-immer.
Wenn Deine Familie Leistungen bezieht, dann stehst Du während dieser 6 Wichen dem Arbeitsnarkt (sinnbildlich dem Jobcenter) zur Verfügung. Wenn nicht, dann nicht.
Erscheint mir aber etwas sinnfrei, an einer Maßnahme teilzunehmen. Da investiere ich die Zeit lieber in die Vorbereitung meines Studiums. Zudem ich sebst ja keine Leistungen in Anspruch nehmen möchte. :D
Was passiert, wenn ich die Maßnahmen ablehne?
Wenn Du noch Teil der Bedarfsgemeinschaft bist, riskierst Du eine Sanktion.
Eine Sanktion für wenn? Für mich? Die wäre mir egal. XD
Wenn Du noch Teil der BG bist, ja, dann eine Sanktion für Dich.
Es soll aber auch Fälle geben, in denen die Jobcenter bei "Zuwiderhandlungen" die ganze Bedarfsgemeinschaft "bestrafen" aber ich will Dir keine Angst machen. Das muß nicht passieren.
Einen "Freifahrtschein" wirst Du jedoch von niemandem bekommen, außer ggf. vom Jobcenter selbst.
Falls Du noch Teil der BG bist, dann gilt - mitgefangen - mitgehangen.
Ok, also heißt das, dass ich höchstwahrscheinlich für den Zeitraum vom 14.08. - 30.09. keine Leistungen erhalten werde. Aber heißt das jetzt, dass ich mich nicht arbeitslos melden muss? Bzw. müsste ich mich um meine Krankenversicherung selber kümmern?