Arbeitskollege hat versehentlich Handy runter geschmissen

5 Antworten

Dein Kollege muß das seiner Haftpflichtversicherung zunächst telefonisch melden. Die Versicherung schickt ihm dann in der Regel ein Formular zu, dass er wahrheitsgemäß ausfüllen, und seiner Versicherung zurück schicken muß.

Bei Handyschäden prüft die Versicherung meist sehr genau, weil in diesem Bereich leider oft versucht wird die Versicherung zu betrügen. Evtl. mußt Du das Handy auch einschicken.

Um die Sache zu beschleunigen besorgst Du Dir am Besten jetzt schon einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur des Handys.

Die Versicherung zahlt dann entweder die Reparatur, oder aber den Zeitwert des Handys. Je nachdem was günstiger ist. Auf mehr hast Du keinen Anspruch.

Diesen Schaden kann die Privathaftpflichtversicherung Deines Kollegen nicht regulieren!

Sollte Deinen Kollegen tatsächlich ein Verschulden an dem Schaden treffen, ist er Dir dennoch zum Schadenersatz verpflichtet. Beanspruchen kannst Du jedoch nur die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Zeitwertes des Gerätes - oder (falls die Reparatur teurer ist) den Zeitwert.

Seine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie private Risiken deckt, Während seiner Arbeitszeit ist er eben NICHT privat.

Schon deshalb wird der Versicherer eine Regulierung ablehnen.

Da ruft Dein Kollege einfach bei seiner Haftplichtversicherung an, die erklären dann das weitere Vorgehen. Wahrscheinlich gibt es ein Formular auszufüllen (evtl. nur telefonische Antworten) zum Hergang.

  • berührt nicht "toucht" :D

Vielleicht einfach mal bei der Haftpflichtversicherung anrufen & informieren? ;)