Arbeitsamt zwingt mich zu arbeiten.

6 Antworten

AlG 1 steht dir nur zu, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dass du dich án dieser Regelung vorbei mogeln willst, ist zwar verständlich, aber widerspricht dem Gesetz.

Wenn dir eine Arbeit angeboten wird, musst du sie nehmen oder eben Sperrzeit in Kauf nehmen.44

Solange das Kind unter 3 ist, brauchst du der Vermittlung nicht zur Verfügung zu stehen (hat nichts mit Mutterschutz zu tun).

Allerdings bedeutet das, dass dir kein Alg1 zusteht, weil die Verfügbarkeit als eine von mehreren zentralen Anspruchsvoraussetzung nicht gegeben ist.

Möglich wäre in dem Fall ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 (übers Jobcenter), wobei es da dann auf die weiteren Lebensumstände ankommt (Partnerschaft, alleinerziehend, unterhaltsrechtliche Dinge ....).

Die Überschrift hätte ja eigentlich lauten müssen:

Das AA zwingt mich zu arbeiten, nur weil ich von denen Geld will!

Du warst doch schon 12 Monate lang vom Staat bezahlt "beim Kind". Wenn du noch länger beim Kind sein willst, hättest du dafür sparen oder dein Elterngeld splitten müssen!

So geht es dir wie den meisten anderen! Du bist freiwillig arbeitslos (willst lieber beim Kind sein), warum solltest du da ALG1 bekommen. Du kannst versuchen, Betreuungsgeld zu bekommen, oder Wohngeld oder ergänzendes H4.

Es steht dir frei,bis zum 3 Lebensjahr deines Kindes die Betreuung selber zu übernehmen,es kann dich also keiner zwingen,vor dieser Zeit einer Beschäftigung nachzugehen,wenn dann auf freiwilliger Basis !!! Auch wenn du vor der Schwangerschaft gearbeitet hast und dir Anspruch auf ALG - 1 erworben hast,würde dir im Fall,das du dein Kind weiter zu Hause betreuen möchtest,kein ALG - 1 zustehen,weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du aber vor der Schwangerschaft gearbeitet hast und dabei mindestens 300 € Erwerbseinkommen erzielt hast,hättest du im Fall einer ALG - 2 Aufstockung,300 € von deinem Elterngeld anrechnungsfrei auf euren Bedarf laut SGB - 2. Sollte also dein Mann nicht so gut Verdienen und nach seinem Abzug seiner Freibeträge und dem was du nach deinem eventuellen Freibetrag noch als anrechenbaren Einkommen hast,dazu kommt noch das Kindergeld von 184 €,eine Differenz zu eurem Gesamtbedarf entstehen,würdet ihr diesen als Aufstockung vom Jobcenter bekommen. Dein ALG - 1 Anspruch würde erst nach 4 Jahren nach deinem Anspruchsbeginn verfallen,stehst du also nach 3 Jahren dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und du bekommst nicht gleich wieder eine Beschäftigung,steht dir dein ALG - 1 wieder zu. Also ist es jetzt nötig zu wissen,was dein Mann für Brutto / Nettoeinkommen hat,was du für Einkommen hast ( Elterngeld usw. ) Kindergeld und was ihr an warm Miete zahlt und wie groß eure Wohnung ist. Dann kann man sagen,ob euch noch etwas zustehen würde. Ach so,noch vergessen,wie viel Einkommen du vor deiner Schwangerschaft hattest,wegen dem Freibetrag auf dein Elterngeld.