Arbeitgeber zahlt keine Zuschläge?

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Was denkt ihr darüber?

Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Der § 2 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz sagt aber auch, dass Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes jede Arbeit ist, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.

Solltest Du in einer Bäckerei oder Konditorei arbeiten, hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschläge, bzw. zusätzliche bezahlte Freizeit, wenn Du um 4 Uhr mit der Arbeit beginnst.

Hast Du einen Job in einem anderen Unternehmen sagt Prof. Dr. Peter Wedde in seinem Arbeitsrechtkommentar zur Nachtarbeit:

"Nachtarbeit liegt vor, wenn mindestens zwei Stunden der geschuldeten Arbeitszeit in der Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 erfolgen. Ist der Nachtarbeitsanteil kürzer, unterfällt diese Tätigkeit nicht der Definition des Abs. 4. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Arbeitstätigkeit vor 1.00 Uhr in der Nacht endet oder nach 4.00 Uhr am Morgen beginnt". (dieses Beispiel gilt nicht für Bäckereien/Konditoreien).

Der Gesetzgeber schreibt keine Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Hier gilt § 11 Arbeitszeitgesetz. Danach muss für Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag gegeben werden. Bei Feiertagsarbeit beträgt die Ausgleichsfrist acht Wochen.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Das wird in einem Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung bestimmt.

Was steht denn zu den Überstunden im Arbeitsvertrag? Sind diese 20 unbezahlten Überstunden schriftlich vereinbart oder "sagt" das der Chef?

Steht im Arbeitsvertrag z.B. nur dass Überstunden nicht vergütet werden, ist so eine Vereinbarung nichtig. Ist dagegen vereinbart, dass bis zu 20 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Bei einem Stundenlohn von 9,50 € solltest Du Dir mal ausrechnen, ob 20 unbezahlte Überstunden das Einkommen so reduzieren, dass nicht einmal der Mindestlohn erreicht wird. Das halte ich nämlich für unzulässig.

 

 

Hexle2  17.03.2017, 10:49

Ergänzung, habe gerade erst gemerkt, dass ein Satz nicht zu Ende geschrieben wurde:

Ist dagegen vereinbart, dass bis zu 20 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Ist dagegen...........abgegolten sind, ist das generell rechtens.

Hexle2  28.03.2017, 05:03
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

9.50 EURO/Brutto die Stunde ist der verbesserte Mindestlohn.Ich schätze du bekommst knapp 1100,00 EURO auf die Hand.Wenn Du das über viele Jahre verdienst wirst Du nicht viel Rente bekommen.Sieh zu,das Du diesen Job gegen einen anderen Job eintauschst der mehr einbringt.

verreisterNutzer  16.03.2017, 23:07

Mit der Einführung des Mindestlohn reagierten viele kleine und mittlere Betriebe mit der Kürzung o.nicht Zahlung der Zuschläge für Sonn.-u.Feiertage,sowie Nachtschichten.

So ist es heut zu tage eben. Komm damit klar oder sich dir einen anderen Job.

Steht das so in deinem Arbeitsvertrag?  Wenn ja,  dann hat dich niemand gezwungen,  ihn zu unterschreiben. Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag?  Dann guck mal da rein,  da ist Entgelt geregelt 

Hast du keinen Arbeitsvertrag ? Ich frage mich immer was die Leute erwarten die solche Fragen stellen^^

Such dir nen besseren job und les deinen Vertrag den du unterschreibst...

verreisterNutzer  17.03.2017, 17:02

Manchmal gibt es Menschen,die auf den 1. Arbeitsmarkt tätig waren und aus gesundheitlichen Gründen auf den 2.Arbeitsmarkt abrutschen.Ganz so einfach sollte man  es  sich bei der  Meinungsbildung nicht machen.  

DougundPizza  17.03.2017, 17:50

Was hat das denn damit zu tun? Den Arbeitsvertrag sollte man immer lesen egal welche Firma und wenn sie einen drängen zu unterschreiben weil nix spannendes drin steht, dann erst recht.

Joeklo  27.01.2018, 06:31

Immer diese Kommentare von irgendwelchen Spackos die bis heute noch immer nicht begreifen dass wir auch in solchen Branchen Arbeitnehmer brauchen. Diese werden dann pauschal reduziert diskriminiert und mit fachlichen Wörtern vergewaltigt. Ich sage junge wir brauchen keine Verkäuferin oder Verkäufer am besten gehst du jagen wenn dir das deine Eltern so schön brav beigebracht haben. Das haben sie bestimmt nicht weil sie genauso eine Versager heranzüchten. Also wenn jemand hier eine Frage stellt beantworte diese Frage oder v****** dich. Abgesehen von den asozialen Spackos die hier herum albern sage ich auch wie die Vorredner achte immer darauf was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Und solltest du keinen Tarifvertrag haben und beispielsweise in deinem pauschal Arbeitnehmer Vertrag steht drinne dass sämtliche Zulagen oder Einmalzahlungen eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers sind dann hast du sehr schlechte Karten. Das muss dann im Einzelfall ein Rechtsanwalt prüfen aber auch nur wenn du deine Arbeitszeiten dokumentiert hast. Könntest du eventuell einen Anspruch erheben. Wiederum hast du so gesehen bis 24 Uhr gearbeitet. Das ist keine Dauerbelastung in der Nachtarbeit. Somit müsste dein Anwalt prüfen wenn du z.b. mehr als 48 Stunden im Jahr diese Nachtarbeit voll richtet hast. Im Großen und Ganzen wird es aber wahrscheinlich eher nicht in die Nachtarbeit fallen sondern in die Spätschicht.