Arbeitgeber ändert einen Tag vorher den Wochenplan darf er das (Überstunden)?

5 Antworten

Arbeitgeber sind an den von Ihnen aufgestellten Dienstplan normalerweise gebunden, sobald er diesen ausgehängt hat. Im Falle einer notwendigen Änderung muss er Rücksicht nehmen auf die Belange des Arbeitnehmers. Dies ergibt sich aus einem  Urteil des Arbeitsgerichtes  Berlin vom 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12 sowie aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main vom 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05. Laut  Arbeitsgericht Berlin muss die Änderung im Regelfall zumindest vier Tage vorher angekündigt werden. Die  Richter berufen sich dabei auf die Regelung des  § 12 Abs. 2 TzBfG.

Wenn er dich fragt ob du einspringen kannst sag doch einfach du hast schon was anderes vor.

Nein, er muss dich fragen, ob du einspringen willst. Du darfst das dann auch ablehnen.

Also ich kenn das so dass man ein Tag vorher ankündigt. Das ist eine Frechheit, wenn man Termine hat.