Arbeiten rund um eine Wohnung?.?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein,müsst ihr nicht.

Bei uns wurde die Treppenhausreinigung an eine Fremdfirma vergeben. Unsere Etage (Nachbarin und ich), die immer brav geputzt haben, wir haben uns geweigert die Kosten zu tragen.

Denn Vermieter können die Kosten für eine Treppenhausreinigung/Anlagenpflege nur dann auf die Mieter umlegen, wenn diese Nebenkosten explizit im Mietvertrag vereinbart sind.

Besteht dieser MV ohne diese Klausel, kann man die Kostenübernahme verweigern...weil das einer Änderungskündigung des MV bedarf. Und so eine muss der Mieter NICHT akzeptieren.

Wenn mietvertraglich vereinbart ist, dass die Mieter diese Tätigkeiten auszuüben haben, kann der Vermieter nicht einseitig den Mietvertrag ändern. Das wäre nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter zulässig. Wenn diese nicht erfolgt, wäre nach fruchtoser Abmahnung der Säumigen der Vermieter berechtigt, für diese eine Firma zu beauftragen und deren Kosten auf sie abzuwälzen (in Rechnung zu stellen).

steht denn im Mietvertrag, dass sich der Mieter um Rasen, Flur, Schnee, Unkraut zu kümmern hat?

kenne ich eigentlich nur mit Hausreinigung

wenn das dem Mieter ausdrücklich übertragen ist, kann der Vermieter nicht einfach eine Firma nehmen und die Kosten umlegen ...

er muss erstmal versuchen diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen zur Leistung zu bewegen

Was steht denn dazu in deinem Mietvertrag?

Darauf kommt es an und nicht ob andere Mieter die Tätigkeit nicht verrichten, oder dass du sie verrichtest.

Ich kenne dies auch nur bezüglich Schneeräumen und Bürgersteig kehren.

Sammy2019 
Fragesteller
 18.07.2020, 17:37

Es ist zum Glück nicht festgesetz,das jeder zahlen muss,sondern nur der sich weigert,muss die Fremdfirma bezahlen.Das wusste ich nicht,jemand war hier so freundlich u.gab mir den Tip mfg

Lassen Sie sich doch anstelle einer Fremdfirma verdingen, da Sie ohnehin vertragstreu sind!