Arbeiten für meinen vater ohne bezahlung, welche meldepflicht?

5 Antworten

Ihr müsst das bei der IHK und der Rentenstelle melden.  (Ich gehe mal davon aus das hioer die IHK zuständig ist. Einfach mal dort anrufen, denn die beissen nicht.)

Dein Vater kann gar nicht immer irgend eine Aushilfe geldet haben. Denn die Meldungen, auch bei der Minijobzentrale,  sind immer personengebunden.

Wenn du ohne Bezahlung deinem Vater aushilfst ist das keine Schwarzarbeit.

weder schwarz noch illegal. Bei ner Prüfung vom Zoll (Gruppe Schwarzarbeit) gehste eben dein Vater zur Hand, der zeigt dir den betriebsablauf aufm Niveau von nem unbezahlten Praktikum.

Probleme gibts 1. mit dem Auftraggeber von dein Vater. Gibt viele, die wollen sowas nicht weil 2. du bist nicht Unfallversichert für diesen Minijob. Wenn de aufm Bau hinfällst, ist das n Arbeitsunfall? N Wegeunfall?  Wird normalerweise der BG mitgeteilt. und denn?

Also ganz koscher ist es nicht.

Das ist rechtlich in Ordnung, solange dir kein Geld gezahlt wird. Schwarzarbeit setzt Bezahlung voraus.

Okai danke :-) es ging generell nur um notfälle. Da ich 1 ziemlich klein und zierlich und 2 in der richtung unbegabt bin würde ich eh nicht regelmäßig auf dem bau rumlaufen und da iwas mithelfen.