Arbeit gefunden. Raus aus der Bedarfsgemeinschaft?
Guten Morgen, folgende Situation. Ich(20) und meine Eltern wohnen zusammen und beziehen Hartz 4. Nun habe ich eine Arbeit gefunden und verdiene 1200 netto. Nun gehöre ich ja nichtmehr der Bedarfsgmeinschaft an. Meine frage nun: wird außer meinem Regelbedarf, was meine Eltern für mich bekommen haben noch was gestrichen? Und muss ich meinen Eltern was abgeben?
6 Antworten
Wenn du noch in der elterlichen Wohnung lebst musst du auch deinen Anteil an Verpflegung und einen Teil der Miete abtreten.
Deinen Eltern kann ggfs. ein Anteil an der Miete gestrichen werden, das Kindergeld falls diese das noch beziehen sollten und der Anteil an Hartz4 den sie ggfs. für dich bekommen haben, falls du nicht selbst diesen bezogen hast.
Wenigstens 600€ also die Hälfte solltest du abtreten.
Wenn du allein wohnen würdest müßtest du
ca. 400€ Miete inkl aller Nebenkosten zahlen
ca. 400 € für alles weitere
also sparst du ca. 200 €
Dann wohnst du aber in einer winzigen 1 Zimmerwohnung.
Wenn du ausziehst von Zuhause verlieren deine Eltern vermutlich die Wohnung, weil diese dann zu groß ist ohne Kind.
Du hast bei 1200 € Netto nach Abzug deiner zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen von 300 € nach § 11 b SGB - ll noch um die 900 € anrechenbares Erwerbseinkommen,damit kannst du deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll decken und bist auch unter 25 Jahren raus aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern !
Nun musst du min.deinen KDU - Kopfanteil und deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom an deine Eltern zahlen,wenn du dich dann nicht selber versorgst und verpflegst käme noch ein angemessenes Kostgeld dazu,der Rest gehört dann dir.
KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete
Dir stehen wie schon geschrieben auf Erwerbseinkommen dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag !
Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen,welches dann auf deinen Bedarf angerechnet wird.
Kannst du deinen Bedarf aus deinem anrechenbarem Einkommen dann selber decken,dann bist du auch als U 25 Kind raus aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern.
Wenn du also 1200 € Netto bekommst,dann hast du weit über 1200 € Brutto,deshalb stehen dir dann auch diese 300 € Freibetrag zu,diese werden dir also theoretisch von deinen 1200 € Netto abgezogen und ergeben dann ca. 900 € anrechenbares Einkommen.
wenn die 1200 euro netto deinen gesamten bedarf, bestehend aus regelsatz und mietanteil, deckt - dann fällst du selbstverständlich aus der bg raus.
du zahlst nun an deine eltern deine anteile: miete, strom, lebensmittel, internet/telefon, kosmetika und trägst vom rest deine anderen kosten - klamotten, fahrscheine etc
Solange du bei deinen Eltern lebst und dort gemeldet bist bist du Teil dieser Bedarfsgemeinschaft und dein Gehalt wird bei den Leistungen deiner Eltern mit verrechnet, wie viel es genau ist kann ich nicht sagen, aber es wird nicht zu wenig sein.
Das ist nicht der Fall. Erwachsene Kinder, die genug verdienen, um selbstständig leben zu können, fallen aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern heraus. Nur ihr Mietanteil wird dort mit angerechnet.
Natürlich gehörst du noch zur Bedarfsgemeinschaft, solange du noch dort wohnst. Dein Einkommen wird auf das ALG2 gerechnet.
wieso 300 euro freibeträge? was ist das überhaupt