AOK Krankenversicherung nachzahlen, für den Zeitraum wo ich Arbeitslos war?

6 Antworten

so wie ich das verstanden habe.

Es erging doch sicher ein Ablehungsbescheid auf deinen ALG I Antrag hin. Da stünde dann auch eine Begründung drin.

Ich frage mich ob ich nicht erst 3 abmahnungen bekommen müsste bevor ich gekündigt werde?

Nein. In der Probezeit kriegt man Angestellte ganz leicht los.

Ich bekam aber nur 2 und eine davon war einfach frei erfunden.

Und du bist nicht mal auf die Idee gekommen, gegen Abmahnung oder Kündigung arbeitsrechtlich vorzugehen? Ferner räumst du ein, dass eine Abmahnung berechtigt war. Eine Probezeit dauert maximal 6 Monate, in der Zeit überhaupt eine Abmahnung zu kassieren ist schon beeindruckend (im negativen Sinne).

Nun muss ich wohl Geld an die AOK nachzahlen obwohl ich nichtmal Arbeitslosengeld bekommen habe, geschweige denn beim Arzt war in der Zeit der Arbeitlosigkeit.

Falsche Kausalität. Du musst an die AOK nachzahlen, weil du kein ALG 1 bekommen hast. Wenn nämlich kein Leistungsträger für dich die KV Beiträge übernimmt, wirst du freiwilliges Mitglied und damit auch Beitragsschuldner.

Der zweite Teil deines Satzes ist an Schwachsinn kaum zu schlagen. Nach der Logik könnte ich mich auch weigern meine KFZ-Versicherung zu zahlen, außer an dem Tag an dem ich einen Unfall habe...

Verdammt wo ist meine Kristallkugel? :(

Ich verstehe sowieso nicht wieso ich kein Arbeitlosengeld bekam.

Ich verweise auf den Anfang meiner Antwort. Du hast doch sicher einen Ablehnungsbescheid bekommen, wenn du einen Antrag gestellt hast.

Kann ich das noch rückwirkend mit dem Arbeitsamt klären?

Ein Bescheid wird nach 30 Tagen ohne Widerspruch bestandskräftig. Damit wäre die Sache dann erledigt.

Warum hast du kein ALG II beantragt, wenn dein ALG I Anspruch abgelehnt wurde?

Hattest Du davor auch schon einen Arbeitsplatz oder war das Deine erste Arbeitsstelle? Sollte es die erste gewesen sein, so wurdest Du sicher vom Arbeitsamt informiert, dass Du noch zu wenig Beiträge bezahlt hast, um ALG 1 zu erhalten. Wenn überhaupt, könntest Du dann nur ALG 2 erhalten. Das hängt aber von Deiner familiären Situation und von Deinem Alter ab.

Ob Du krank warst oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Krankenverischerung muss jeder bezahlen.

Geld ALG bekommt man nur wenn man auch Beiträge abgeführt hat , Mindestbeitragsgrenze.Mindest 12 Monate gearbeitet und gezahlt .

Wenn du noch in der Probezeit warst, konnte dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Da bedarf es auch keiner Abmahnung. Du hast noch eine Chance, wenn dein Antrag auf AlG 1 in einen Antrag auf AlG 2 umgewandelt werden kann. Das klappt natürlich nur, wenn du de facto auch Anspruch darauf hast.

Hallo,

Alter im Zeitraum der Arbeitslosigkeit?

Für welchen Zeitraum in den letzten 24 Monaten wurden Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?

Alleinlebend? Oder mit ... zusammenlebend?

Wovon wird aktuell der Lebensunterhalt bestritten?

Gruß

RHW