Anzeige wegen Unterschlagung einer Retourenzahlung?
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Lautsprecher Verkauft.
Wurde mit Paypal bezahlt. Nach einem 1 Monat hat der Käufer den Artikel einfach bei Media Markt zurück gegeben. Media Markt hat dem Käufer aber keine Geld gegeben sondern mir einen kleinen Beteag auf mein Paypal Konto bezahlt. Ich wusste garnicht warum. Jetzt bekomme ich eine Vorladung wegen Unterschlagung einer Retourenzahlung. Bei Privat Verkauf gibt es kein Rückgaberecht und keine Garantie seitens des Verkäufers. KANN DAS RECHTENS SEIN DAS ICH EINE STRAFTAT BEGONNEN HABE OBWOHL ICH GARNICHTS GEMACHT HABE ???
3 Antworten
Jetzt bekomme ich eine Vorladung wegen Unterschlagung einer Retourenzahlung.
- Wer hat da Anzeige erstattet?
- Was stand im Betreff der Zahlung? War es ersichtlich, dass das nicht für dihc ist?
Bei Privat Verkauf gibt es kein Rückgaberecht und keine Garantie seitens des Verkäufers
Nur, wenn Du es rechtswirksam ausgeschlossen hast. Aber das spielt in dem Zusammenhang erst mal gar keine Rolle.
- Die Anzeige hat der Käufer gemacht der den Lautsprecher bei Media Markt zurückgegeben hat.
- Bei Paypal stand nur Rückzahlung. Nichts weiter dazu.
Na dann. Ich würde den Typen ärgern und erst mal gar nicht zur Vorladung (Polizei, nehme ich an) gehen. Musst Du nämlich nicht.
Dann kann der Gute klagen. Und dann die Kosten selbst tragen, da hier keinerlei Verschulden Deinerseits vorliegt. Es sei denn, Du bist von MM oder vom Käufer oder sonstwem angeschrieben worden, dass da eine Retourenzahlung eingeht, die nicht Dir gehört.
Nur, wenn Du es rechtswirksam ausgeschlossen hast
Ein Rückgaberecht gibt es nie. Und eine Garantie gibt man immer freiwillig. Beides kann man daher nicht ausschließen.
Du hast aber Recht, dass das in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt.
Stimmt, da aber Garantie eh immer mit Gewährleistung, äh, Sachmangelhaftung verwechselt wird, färbt das wohl so langsam auf mich ab.
Bei Privat Verkauf gibt es kein Rückgaberecht und keine Garantie seitens des Verkäufers
Das gibt es auch bei einem gewerblichen Verkauf nicht.
Leider fehlen in deiner Frage relevante Information: Wieso nimmt der MediaMarkt ein Gerät zurück, das gar nicht dort gekauft wurde? Und was hast du mit dem Geld gemacht, dass dir der MediaMarkt fälscherweise erstattet hat?
Der Lautsprecher wurde ca. 50 Tage vor der Rückgabe von mir bei Media Markt gekauft.
Und nun vermute ich (leider hast du nichts dazu geschrieben), dass der andere sich als dich ausgegeben und das Gerät zurückgegeben hat?
Von wem hast du die Anzeige wegen Unterschlagung bekommen?
Dazu fallen mir drei Dinge ein:
- Der Verkäufer hat dem Käufer die MM-Quittung mitgegeben. Macht ja Sinn, wenn noch Garantie drauf ist.
- Das Teil wurde in irgendeinem MM gekauft - und kann normalerweise in jedem anderen Media Markt zurückgegeben werden. Das habe ich selbst schon gemacht.
- Ich wurde noch nie nach einem Ausweis gefragt, sondern das Geld wurde, wenn mit EC-Karte bezahlt, auf das Bankkonto zurücküberwiesen und bei Barzahlung an der Kasse ausgezahlt - ohne Identitätsnachweis.
- Aber Du hast recht: Es fehlen diverse Informationen - und ich selbst würde natürlich auch nicht hier bei GF fragen, sondern bei der Verbraucherberatung oder bei einem Anwalt, falls die Vorladung amtlich (Gericht oder Staatsanwaltschaft) ist. Da verstehe ich die meisten Fragesteller einfach nicht.
- "Können" kann viel sein; ob alles rechtens ist, können wir aber doch gar nicht beurteilen. Ich zumindest traue es mir als Laie nicht zu, alle deutschen Gesetze gründlich zu kennen und dann auch noch eine Beratung zu geben. Aber egal:
- Du hast also dem Käufer den Kaufbeleg vom Mediamarkt mitgegeben? Sonst hätte er den Lautsprecher ja dort nicht zurückgeben können.
- MM hat Dir das Geld erstattet, sicher, weil Du MM-Erstkunde warst.
- Du solltest natürlich Deine Kontoauszüge bei PayPal immer checken.
- eBay-Kleinanzeigen sind doch eigentlich für den schnellen Kauf/Verkauf gedacht, deshalb verkaufe ich Kleinigkeiten nur gegen Barzahlung.
- Wer hat Dir denn eine Vorladung geschickt? Staatsanwaltschaft oder Gericht? Der Anordnung musst Du folgen; wenn es "nur" die Polizei ist, musst Du nicht erscheinen. Und Privatpersonen können Dich nicht vorladen, sondern höchstens einladen ;-)
- Hast Du in Deiner Verkaufsanzeige klar und deutlich geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf "gekauft wie gesehen und unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung" handelt?
- Wie wäre es mit einem Besuch bei der Verbraucherberatung oder einem Fachanwalt?
- Was genau erwartest Du von uns Hobby-Juristen? Und das auch noch ohne Akteneinsicht und ohne die Gegenseite gehört zu haben! Seltsam, aber solche Fragen gibt es ja hier öfters.