Anzeige wegen betreten von Militärischem Gebiet?
Hallo, ich habe folgende Situation vor gut einer Woche gehabt. Ich bin mit meinem neuen Quad (beide Quads haben eine LOF-Zulassung= Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug) zusammen mit einem Kumpel über Feldwege gefahren(frei für Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge) und haben an einem schönen Aussichtspunkt Bilder von unseren Quads gemacht. Als wir weiter fahren wollten kam plötzlich ein Mann mit seinem Auto angefahren und filmte uns mit seinem Handy während der fahrt. Da wir nicht mit diesem verrückten Reden wollten sind wir einfach normal weiter gefahren. Er fuhr uns dann hinterher, filmte uns weiter, fuhr dabei Quer über die Wiesen (wir fuhren weiter auf dem Weg). Dann kam eine Schranke an der wir über eine Wiese vorbei gefahren sind, da wir uns total bedrängt von ihm fühlten und Angst bekamen. Dort konnte der Autofahrer uns nicht weiter verfolgen und hat die Polizei auf uns gehetzt. Die Polizei hielt uns eine Stunde später ganz woanders auf der Bundesstraße an und berichtete uns von dem Video und dass wir in einen Militärischen Sicherheitsbereich gefahren sind. Dies konnten wir aber in dieser stressigen Sitiuation nicht erkennen, da wir nicht auf irgendwelche Schilder geachtet haben.
Nun zu meiner Frage: Darf dieses Videomaterial von uns ohne unsere Zustimmung überhaupt aufgenommen werden und anschließend bei der Polizei als Beweismaterial gewertet werden?
Wenn ja welche Strafe könnte es geben, wenn wir einen Militärischen Sicherheitsbereich betreten, auch wenn es absolut unbeabsichtigt, unwissend und wir von einem ´´Verrückten´´ bedrängt wurden?
Welche Rechte haben wir in so einer Situation?
Der Polizist hat natürlich noch 3 Wochen Urlaub, also können wir momentan auch nicht mit ihm reden, ob man es ohne Anzeigen usw klären könnte. Wenn es wirklich zu einer Strafe kommt, wollen wir Gegenanzeige machen, da dieser Autofahrer genauso auf den Feldwegen, bzw sogar über Wiesen gefahren ist, während dem Autofahren mit dem Handy gefilmt hat und uns beängstigend Bedrängt hat.
Danke für schonmal für eure Antworten und Hilfe!
8 Antworten
Grundsätzlich gibt es Sonderregelungen zum Gebrauch von Bildmaterial zur Strafverfolgung. Ob das in eurem Fall zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Nicht jede Anzeige führt aber zu einer Verurteilung. Eine Anzeige erstatten kann jeder und die Polizei ist gehalten, jeder Anzeige nachzugehen. Nur in ganz offensichlich unbegründeten Fällen kann die Polizei die Anzeige ignorieren. Also keine Panik, sachlich an die Aufklärung rangehen. Gegenanzeige wäre eventuell sinnvoll, aber nicht nur wegen des Filmens, sondern Bedrohung durch Verfolgung und Ähnlichem.
noch haben wir keine Offizielle Anzeige, der Autofahrer hatte uns bei der Polizei gemeldet, das Video anscheinend gezeigt und wahrscheinlich gibt es Ärger weil wir an der Schranke vorbei gefahren sind. Wenn der zuständige Polizist wieder aus dem Urlaub ist rede ich auf jeden Fall nochmal mit ihm, das dauert aber noch 3 Wochen :/ Der Polizist war bei der Kontrolle auch locker drauf und hat es erst lächerlich gefunden, dass sich der Autofahrer so aufführt. Also es könnte sein, dass man es mit einer nochmaligen genauen Schilderung auch ohne Strafe und Anzeige klären könnte. Hoffen wir auf jeden Fall! war einfach eine saublöde Situation..
Hey kleiner Tipp,
ihr hättet auch nicht auf dne Feldwegen fahren dürfen. Die Feldwege sind für Bauer Ewald mit seinen Tracktor, aber ganz besetimmt nicht für Fremde die da irgendwelche Lustfahrten machen wollen.
So eine Gegenanzeige kann schnell zu einem Eigentor werden, war wohl bestimmt der Besitzer gewesen der keine Lust hat das jemand auf seinen Äckern rumfährt.
Ich würde raten am besten jede Aussagen zu verweigern, irgendwelche Aussreden machen ese niemals besser.
Wenn der Kameramann auch der Fahrer des Fahrzeuges war, dann zeige ihn wegen Handynutzung am Steuer an. Das hilft Dir nicht, macht aber Spaß.
und dieser "Weg" war Privat?
Was jetzt, Zeltplatz oder militärischer Sicherheitsbereich?
Wei auch immer, den Staatsanwalt wid die Gschichte nicht besonders inteessieren.
Der Autofahrer hat behauptet, dass wir über seinen Zeltplatz gefahren sind, das stimmt aber nicht. Er hatte uns verfolgt, bedrängt und gefilmt. Da wir uns bedrängt gefühlt hatten sind wir an einer Schranke vorbei gefahren, die wie wir im Nachhinein erfahren haben ein militärischer Sicherheitsbereich war. Und da hätten wir eben nicht durchfahren dürfen..
Das ist keine Straftat. Das kann nur ein Bußgeld geben. Maximal. Oder nix. Das ist ein "Kann-Paragraf":
Nur weil die Quads eine LOF-Zulassung haben darfst Du damit noch lange nicht über Feldwege fahren.
Und eine Schranke, die zu ist, darf auch grundsätzlich nicht umfahren werden.
Filmen durfte Euch der Mann. Das nennt sich Beweissicherung.
Wenn mich jemand filmen würde, und ich weis, das ich nichts falsch mache / gemacht habe, würde ich die Person deswegen ansprechen und nicht abhauen. Insbesondere wenn ich zu zweit bin.
Der weg war ein normaler Feldweg, auf dem Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge frei sind. Da fahren auch oft Autos bzw Leute die ihren Hund ausführen usw. Und der Verfolger ist ein Zeltplatzbesitzer, der im nachhinein bei der Polizei behauptet hat, dass wir Quer über seinen Zeltplatz gefahren sind, was aber nicht stimmt und er nicht nachweisen kann. Das war auch bei der Polizei nicht das Problem, da es eben nicht stimmt und er nichts nachweisen kann.