Anzeige erstatten, da geliehenes Geld nicht zurück erstattet wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal den Schulder schriftlich, per EInwurf-Einschreiben anmahnen mit Fristsetzung. Darin muss stehen, dass wenn bis zum Zeitpunkt .... das Geld nicht bei Dir eingegangen ist, Du dir weitere rechtliche Schritte vorbehälst.

Das ganze sollte etwa so aussehen:

Schulder Name

Adresse

Sehr geehrter SchulderName,

am ... habe ich Ihnen ... Euro als kostenloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Bis heute haben Sie, trotz mehrfahrer mündlicher (??) Mahnungen nichts zurück gezahlt.

Hiermit setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum .... (ca. 14 Tage) Ihre Schulden in Höhe von .... € bei mir per Überweisung (Bankdaten!!) oder bar zu begleichen.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichem Gruß

MRebekah 
Fragesteller
 14.12.2017, 19:45

Dankeschön :)

Naiver  17.12.2017, 10:53

jepp, so ists!

Hallo MRebekah...,

es ist schon so, deine Forderungen solltet du beweisbar darlegen können. Sonst könnte ja jeder zu dir kommen und sagen: "Öi, ich krich noch n Batzen Geld von dir, zahle schon mal n Hunderter!" Okay? ;- ))

Das Mahnverfahren läuft so...

Es muss der Schuldner erst einmal durch eine Mahnung (die sollte eben schon den hinreichenden Grund der Geldforderung genauer im Einzelnen beschreiben) "in Verzug" gesetzt werden... Um auch später dann etwaige Verzugskosten (Zinsen und Anwalt) gelten machen zu können, empfiehlt sich wie miezepussi schrieb, ein "Einwurf-Einschreiben", das genügt als Zustellungsbeweis. Nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung wäre bereits anwaltliche Hilfe angemessen, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen.

Dann "gerichtliches Mahnverfahren", "Mahnbescheid". Nun ists leider immer abzuwägen, inwieweit die Höhe der Schulden (das verliehene Geld) solchen Aufwand rechtfertigt. Denn das Rechtsanwaltshonorar wir nach dem gegebenen Streitwert berechnet...! :- (

Google bietet zu "Mahnverfahren" viel gleichlautende Informationen. Viel Erfolg, dass du es ohne diesen teuren Schwanz zurückbekommst. Selbstbewusstes Fordern und Aufzeigen aller möglichen Konsequenzen kann vielleicht helfen! :- )

MRebekah 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:51

Es handelt sich um mehr wie 200€ und es ist nun mal mein Geld, dass ich auch wieder zurück haben möchte. Die Person sieht es aber nicht ein und versteckt sich im LDK.

MRebekah 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:52
@MRebekah

Würde mir bei so einer Summe ein Anwalt helfen? Oder da ich Azubi bin, gibt es da bestimmte Anwälte , da man als Azubi auch nicht gerade gut verdient?

Naiver  18.12.2017, 15:44
@MRebekah

Au, das ist blöd, MRebekah...,

ich vermute, du hast keinen Zeugen dafür, dass er sich das Geld lieh? Und offenbar auch nicht seinen Rückzahlungswillen? Es sieht ganz so aus, als wenn du da gerade den Charakter deines ehemaligen Freundes kennenlernst und das auch noch teuer bezahlen musst! :- (

Eigentlich ist alles schon verloren, denn offiziell, also gerichtlich oder per Polizei, hast du dann keine Chancen, dein Geld wiederzubekommen. Nun gut, dann bliebe nur noch, den Schuldner derart unter sozialen Druck zu setzen, dass er den Stress nicht mehr aushält: Also überall zu erzählen, dass er dir noch das Geld schuldet, seine Schulden nicht zurückbezahlt und ja nun sehr unzuverlässig sei. Immer wiederholt. Das wird dann sicher euren Freunden auch nachher aus den Ohren wieder herauslaufen, doch Nachhaltigkeit brauchst du dann!

Gleichzeitig könntest du deine "Mahnungen" an ihn immer wiederholen und ihn bei jeder Gelegenheit daran erinnern, dass er dir 'dein' Geld zurückzahlen muss, er noch Schulden bei dir hat. Das wird dir wahrscheinlich schwerer fallen als ihm sein "Nein!", doch: "Steter Tropfen höhlt den Stein!"

MRebekah, es ist nun deine sogenannte "Impertinenz", mit der du wie ein Starverkäufer immer wieder aufstehst und an deinen 'Verkäufen' arbeitest, dich von keiner Absage entmutigen lässt und immer wieder in die (sicher vorhandene) moralische Kerbe bei ihm schlägst. Ihn sozusagen mürbe machst. In ihm soll also jene moralische Stimme seines schlechten Gewissens immer für dich sprechen lassen: "Sie hat ja eigentlich recht, es gehört ihr ja auch, ich darf mich nicht an ihr bereichen, ich sollte fair sein..." Verstehst du?

Mehr Chancen bleiben dir nicht, befürchte ich. :- (

Ich drücke dir aber alle Daumen! 'hochhalt' :- )

Die Polizei hat damit zunächst nichts zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Du kannst einen Anwalt beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren selbst einleiten.

Das ist zivilrechtlich einzuholen.
Zumal es ohne Beweise etc. eh schwierig wird.

Hättest da einen Zettel mit dem Kredit ausgestellt und unterschrieben wäre das okay gewesen.

MRebekah 
Fragesteller
 18.12.2017, 13:54

Leider habe ich in dem Moment nicht daran gedacht, da die Person vor der KSK auf mich gewartet hatte und ich bin echt wütend auf mich, dass ich damals der Person vertraut hatte.