Anwalt bei polizei Fragebogen als geschädigter zeugenaussage?
Guten Abend
Als ich gestern Abend auf einer Vorfahrtsstraße fuhr. wurde mir die vorfahrt weggenommen und die Gegnerin kam sogar von einer Einbahnstraße.
Heute habe ich eine Anhörung bekommen zwecks Zeugenaussage als geschädigter.
Die Dame Sah überhaupt keine Fehler ein und beschuldigte mich sogar zu schnell gewesen zu sein.
Sollte ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und Ihm das ausfüllen lassen?
Habe ich das recht dazu? Habe einen Verkehrsschutz aber ich weiß nicht ob ich mir dafür einen Anwalt nehmen kann.
3 Antworten
Natürlich solltest Du einen Anwalt nehmen, selbst wenn Du keinen Verkehrsrechtsschutz hättest. Das ist inn einem solchen Fall wo sofort Probleme auftauchen unerlässlich. Die gegnerische Versicherung wird sich freuen, denn sie darf ihn bezahlen.
Ja in einer Verkehrsrechtschutz ist ein Anwalt enthalten.
Schau mal auf der Homepage deiner Versicherung, vieleicht gibt es auch eine rechtliche Erstberatung am Telefon, das bieten einige Versicherungen im Rahmen der Verkehrsrechtschutz auch an.
Ansonsten ruf einfach mal am Montag bei deiner Versichrung an und informier dich wie du vorgehen musst um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
Wie schnell du gefahren bist, tut nichts zur Sache. Vorfahrt ist Vorfahrt.
Frag deine Versicherung, ob du einen Anwalt brauchst.