Antwort auf Vermittlungsvorschlag trotz Krankheit?
Hallo, es geht um einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung. Bewerbung erfolgte, Absage kam heute, Antwort wird erwartet bis 29.07. Krankschreibung besteht bis 03.08. Sollte der VV trotzdem zurück gesandt werden? Oder schade ich mir dabei, weil ich krank geschrieben bin?
5 Antworten
wo liegt jetzt der zusammenhang zwischen deiner bewerbung und der krankschreibung? du wurdest doch sicherlich nicht aufgrund deiner momentanen erkrankung abgelehnt, oder? Der Arbeitsagentur musstest du ja sowieso mitteilen das du arbeitsunfähig/krank geschrieben würdest/bist. so richtig verstehe ich dich die frage nicht. schick den vermittlungsvorschlag zusammen mit der ablehnung zurück und gut is...
Wenn du krank geschrieben bist, musst du das doch sowieso melden. Wer hindert dich denn daran, den Vorschlag zurück zu schicken? Kannst du auch per mail, wenn du nicht zum Briefkasten kannst.
Auf jeden Fall wegschicken!!!
Alles andere verursacht erst richtige Komplikationen.
Ja... VV zurückschicken. Nachteile dürfen Dir wegen der Krankschreibung nicht entstehen.
Du kannst doch auch, wenn Du krank bist, einen Brief abschicken? Mußt ihn ja nicht selbst wegbringen?
Vielen Dank an Euch alle! Mein Gedanke war, wenn ich einen VV zurück schicken kann, kann ich auch Bewerbungen schreiben. Das ist ja meine momentane Arbeit, von der ich durch Krankschreibung befreit bin.