Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind abgegolten

6 Antworten

In den bisherigen Antworten ist ja bereits gesagt worden, was diese Formulierung bedeutet:

Dein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld ist mit Deiner vereinbarten Entlohnung "erledigt", also das Geld bereits darin enthalten.

Das ist aber - Du schreibst, es handele sich um eine "große" Firma - nur dann rechtskonform, wenn auch die anderen Arbeitnehmer in dieser Firma ihr Weihnachts- und Urlaubsgeld auf diese Weise (anteilig mit der monatlichen Entlohnung) enthalten.

Bekommen die anderen Arbeitnehmer diese Leistungen als Einmalzahlung, dann steht Dir das auch zu!

Du bekommst weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld zusätzlich!

Das bedeutet, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld schon im regulären Gehalt enthalten sind und von daher nicht nochmal extra gezahlt werden.

Dass du kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld mehr oben drauf kriegst sondern nur dass was da als Vergütung steht :)

das bedeutet, daß du keinen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld sowie zusätzliches Urlaubsgeld hast