Anspruch auf Urlaub bei bereits gebuchter Reise nach Arbeitsplatzwechsel?

3 Antworten

Einen Anspruch hast du nicht. Wie soll der entstehen?
Du hättest es im Vorstellungsgespräch ansprechen können und freundlich nachfragen können ob du diesen Urlaub antreten kannst, andernfalls würdest du diesen stornieren.
Oder ist dir der Urlaub wichtiger als der Job?

Anspruch auf Erstattung hast du nicht.
Den hast du nur, wenn dein Chef dir einen genehmigten Urlaub absagen muss, was nur bei dringenden betrieblichen Gründen geht. Dann muss er alle Kosten erstatten.

Du kannst jetzt nur noch freundlich nachfragen ob du Urlaub bekommst, wenn nicht, ist entweder der Job oder das Geld futsch..

Familiengerd  25.06.2017, 13:46

wenn dein Chef dir einen genehmigten Urlaub absagen muss, was nur bei dringenden betrieblichen Gründen geht.

Diese "dringenden betrieblichen Gründe" müssen dann aber schon so dringend sein, dass durch einen Urlaubsantritt die wirtschaftliche Existenz des Betriebs tatsächlich und konkret gefährdet wäre.

Das ist nach bisherigen Urteilen der deutschen Arbeitsgerichte aber nur "theoretisch" denkbar, weshalb es praktisch keine zulässigen betrieblichen Gründe für den Widerruf einer einmal erteilten Urlaubsgenehmigung (oder für einen Rückruf aus dem Urlaub) gibt.

Warum wurde der geplante Urlaub nicht beim Vorstellungsgespräch ange-sprochen? So etwas klärt man vorab, bevor man unterschreibt und über eine Kündigung nachdenkt ,.....

Haraldrichter 
Fragesteller
 24.06.2017, 23:44

Im Vorstellungsgespräch haben sich Nachfragen bezüglich der gebuchten Reise nicht ergeben, zumal ich die Zusage dadurch nicht in Gefahr bringen wollte

derhandkuss  24.06.2017, 23:46
@Haraldrichter

Eine Zusage wolltest Du nicht in Gefahr bringen. Dafür hast Du jetzt aber ein Problem. Was ändert das?

Natuerlich hast du gegenueber deinem neuen Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Genehmigung des Urlaubs oder auf Erstattung des Reisepreises. Schliesslich hat dieser den Urlaub ja nicht genehmigt. Ausserdem wird dein bis zum Beginn des gewuenschten Urlaubs entstandener Urlaubsanspruch bei weitem nicht fuer die gewuenschte Dauer ausreichen.

Wie meinst du das mit der Kuendigung? Wurde denn vertraglich eine Kuendigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen? Wenn nicht, hast du doch noch genuegend Zeit, um ordentlich und fristgerecht zum 31.7. zu kuendigen. Ebenso koennte das auch der Arbeitgeber.

Solltest du den Urlaub eigenmaechtig antreten (also ohne Genehmigung des Arbeitgebers), koennte dies den Arbeitgeber ebenfalls zu einer ausserordentlichen Kuendigung berechtigen.