Anspruch auf Kindergeld bis und für Anschlussstudium?

3 Antworten

Also Kindergeldanspruch haben die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr - auch beim Masterstudium! Für die Zeit dazwischen gilt folgendes laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf seit 15:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Das trifft in folgenden Fällen zu:
Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z. B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres!

Gilt natürlich auch für das Studium...

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Ja sollte sie haben
Zumindest bekommen alle Studenten die ich kenne (im Master) auch noch ihr Kindergeld.