Anspruch auf eine Privatinsolvenz bei Unzurechnungsfähigkeit.

6 Antworten

Na so einfach ist das mal nicht.. Schaden wurde angerichtet und jeder der im Suff fährt hat die Konsequenzen daraus zu tragen... Und jeder der unter ALC Auto fährt ist in einem gewissen Mass nicht zurechnungsfähig. Aus diesem Grund wird es ja auch nicht erlaubt, das Auto fahren unter Alc.

In die PI wird das mit Sicherheit nicht einfließen. Denn der Promille Wert stellt tatsächlich eine Straftat dar.

Somit wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen und die Schulden aus dem Schaden Step by Step zahlen müssen. Aber evtl. macht es Sinn mit der Gegenseite einen Vergleich zu erzielen...

Eine Insolvenz ist schon möglich, aber die Forderung ist wohl nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, da sie aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung stammt. Die Vorsätzlichkeit könnte hier zwar streitig sein, ich nehme aber an, dass ein Titel existiert, aus dem diese hervorgeht. Am besten lässt du dies aber überprüfen.

Nein, die Schuldnerberatung hatte Recht, egal ob du schuldunfähig warst. Sei froh, dass du nicht ne schlimmere Strafe bekommen hast.

Ich war aber zu diesem Zeitpunkt überhaubt garnicht zurechnungsfähig. Ich war ja schwerer Alkoholiker.

Als man dir das damals vorgeworfen hat und gebeten hat, dass DU mit dem Saufen aufhörst...warst DU da auch der Meinung....?

Eine Schuld aus einer Straftat ist nicht insolvenzfähig....stehe dazu und tilge die Schuld!

schulden aus einer straftat werden in der privatinsolvenz nicht berücksichtigt. das du nicht zurechnungsfähig warst wirst du da beweisen müssen. es gab doch sicher ein gerichtsverfahren zu dem unfall. da wurde das sicherlich berücksichtigt.