Anhörung wegen Vertoß gegen Sprengstoffgesetz §40, aber ohne Beweise?
Hey, habe mal was im Internet aus dem EU-Ausland bestellt für Sylvester und nun 10 Monate später Post vom Zoll bekommen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Dort wird das Sprengstoffgesetz genannt (es war ein Shop für Pyrotechnik), der Preis und das Gewicht des Pakets (laut Paketunternehmen), sowie Bestell- und Lieferdatum. Es werden diverse Feuerwerkskörper als Inhalt genannt, mehr nicht, also wissen sie nichts vom Inhalt. Das ist wohl pure Annahme. In dem Shop gibt es mehr als Pyrotechnik, also nicht Böller, usw. ausschließlich.
Wie soll ich nun antworten?
EDIT
Wurde fallengelassen, hatte mich nicht geäußert :)
5 Antworten
Eigentlich hast du, wie von anderen hier schon zuvor erwähnt, nichts zu befürchten, liegen wirklich keine Beweise gegen dich vor. Alle Verdächtigungen abblocken und immer schön alles leugnen. Damit müsstest du davon kommen. Aber ich wäre mir an deiner Stelle nicht ganz so sicher, dass es wirklich keine Beweise gibt (ist aber deine Sache, wenn du sagst, es gibt keine.) Wenn doch Beweise gegen Dich vorliegen sollten, wäre es vernünftiger, bei dem Strafverfahren mitzumachen, sprich es ZUZUGEBEN, da hat man in der Regel die besten Chancen.
Aber nochmal: überleg dir wirklich gut, ob keine Beweise gegen Dich vorliegen, denn ich glaube nicht, dass die nicht Bescheid wissen... Sie müssen ja eigentlich erst wissen, dass da pyrotechnische Gegenstände drinn sind, ansonsten dürfen sie das nicht schreiben... Das würde im Endeffekt doch bedeuten, dass sie bescheid wissen...
Nichts, Du musst gar nichts sagen.
Für Dich gilt "nichtwissen", Du brauchst Dich nicht äußern.
Erstellt der Staatsanwalt einen Strafbefehl oder kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung brauchst Du einen Anwalt, der argumentiert, Du selbst sagst besser nichts.
Geht zurück auf Jesus.
Die Frage des Pilatus, Stadthalter Roms, der Jesus fragte "wessen bist Du angeklagt?".
Jesus soll geantwortet haben: "Manchmal ist es das Recht des Angeklagten zu Lügen, manchmal seine Pflicht."
Wenn du dir sicher bist dass es keine Beweise gibt, hast du auch nichts zu befürchten. Sollten wie üblich Röntgenbilder existieren, Solltest du dir einen Anwalt nehmen. Ist meistens günstiger als ohne.
Nichts aussagen, nimm dir einen Anwalt. Den brauchst Du so oder so.
Selbstverständlich haben die Beweise. Sonst wäre kein Strafverfahren eingeleitet worden.
Das ist doch pure Annahme und Hoffnungs auf Zugabe, sonst würde dort mehr stehen. Sie wissen nur von wo, Gewicht, Preis und Datum. Würden sie mehr wissen, dann würde es wohl da stehen?
Die haben auch eine Inhaltsangabe. Ultrashop rückt die Daten leider raus.
War nicht ultrashop ^^
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Zoll nicht genau wissen sollte, was im Paket drin gewesen sein soll. Die haben zum Öffnen von Paketen ihre Vorschriften. Sicher steht in der Vorladung nicht alles drinne, sondern wird dir dann beim Wahrnehmen des Termins alles an den Kopf geworfen. Du musst dem Termin natürlich nicht Folge leisten, bekommst dann aber vielleicht einen Strafbefehl in sicher nicht unerheblicher Höhe übergeholfen (ohne jetzt wirklich zu wissen, was du nun illegales bestellt hast).
Und auch so wird zu 90% der Staatsanwalt nach Schilderung der Lage und dem höchstwahrscheinlichen Vorliegen einer Straftat das Paket hat öffnen lassen, so dass du nicht mal annähernd aus der Sache rauskommen kannst, solltest du nicht über die nötigen Kenntnisse/Berechtigungen zum Umgang mit den bestellten Pyrotechniken verfügt haben.
Das ist 1 Jahr her, das Paket kam ungeöffnet an und nun erst die Post. Vermutlich wurde einfach beim Versandunternehmen was gefischt. Außerdem muss ich mich nur schriftlich äußern mit einem Personalfragebogen, zur Sache an sich muss ich nichts schreiben.
Ich habe auch Post vom Zoll bekommen und eine Durchsuchung gehabt das ich im Jahr 2014 2x Feuerwerk bestellt habe im Internet auf der besagten Seite jetzt muss ich zur Anhörung beim Zoll. Wie soll man sich verhalten alles abstreiten bringt doch nichts die haben ja die Beweise sonst würde es keine Durchsuchung geben und auch kein Ermittlungsverfahren. Der Shop arbeitet mit denen zusammen.
Solange die dir keine Anklage erheben nicht äußern!
Hast du dich nicht geäußert oder alles bestritten?
Nicht geäußert
Das Geld habe ich leider nicht, ich denke ich brauche keinen, wenn sie mir nichts nachweisen können?