Anhänger mit länger abgelaufenem TÜV

4 Antworten

Ja, das ist so. regelt der §29 StVZO:

**§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,

Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.**

Wenn der Anhänger zugelassen ist, hat er einen Hakter und der hat o.g. Pflicht, Ausnahmen sind angegeben. Das ist auch unabhängig davon, ob der Anhänger auf privatem Grund oder in der Garage steht oder jeden Tag benutz wird oder nur rumsteht.

Das Problem hatten schon mehrere meiner Kunden. Es gibt sogar Zulassungsstellenb, die erheben noch das Bußgeld, wenn man ein Fahrzeug abmeldet, daß keine gültige HU mehr hat.

Wenner angemeldet ist musser Tüv haben. Der Knöllchenmensch weis nicht ob der bewegt wird, aber er weis das alles für den Strassenverkehr zugelassene und Angemeldete Tüv braucht. Sei Froh das es nur 25Euro sind, beim Auto gibts Punkte und eventuell bei mängeln Stilllegung bis zum bestandenen Tüv.

wenn er auf privatgrund steht können die dir nichts wollen,mach einspruch und weis darauf hin,noch besser wenn du sagst er ist nicht fahrbereit und du suchst noch immer nach ersatzteilen und deshalb steht er

Anscheinend schon, da der Anhänger nicht abgemeldet ist. Dann ist es wohl egal, ob er auf einem Privatgrund steht. Anders wäre es, wenn er abgemeldet wäre und auf Privatgrund steht, könnte Dir niemand was.