Angestellt bei einer englische Ltd, aber arbeiten in Deutschland?

2 Antworten

Gefunden bei Haufe:

"Unterliegen Personen, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, der Versicherungspflicht, müssen auch die im Rahmen der DEÜV geforderten Meldungen erstattet werden. Zudem muss auch der Sozialversicherungsbeitrag für die jeweilige Person entrichtet werden. Kommt der ausländische Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen diese Verpflichtungen vom Arbeitnehmer selbst übernommen werden. In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Arbeitgeberfunktionen übernimmt, beantragt die deutsche Krankenkasse eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit. Zudem reicht in diesen Fällen eine formlose Meldung an die Krankenkasse aus. Hinsichtlich der Beiträge ist zu beachten, dass der Beschäftigte eines ausländischen Arbeitgebers den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen hat. In diesen Fällen besteht ein Erstattungsanspruch in Höhe des Arbeitgeberanteils gegenüber dem Arbeitgeber."

Vielleicht hilft dir das weiter

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/exterritorialer-arbeitgeber-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI3659367.html

Hallo,

wenn der ausländische Arbeitgeber sich um die gesamte Sozialversicherung (inkl. Beitragszahlung) kümmert, ist alles gut. Er kann auch einen Steuerberater in D beauftragen.

Wenn er das aber nicht macht (obwohl er es vorher zugesagt hat), wendet sich die Krankenkasse wegen der gesamten Sozialversicherungsbeiträge (auch Arbeitgeberanteil) an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist ja nicht greifbar (z.B. für Vollstreckungen).

Man kann mit dem Arbeitgeber auch direkt ein wesentlich höheres Gehalt vereinbaren und sich direkt um sie gesamte Sozialversicherung kümmern. Dann hat man zwar mehr Verwaltungsarbeit, erlebt aber keine bösen Überraschungen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung