Angebliche Beschädigung in Ferienwohnung?

3 Antworten

Sehr geehrte Mina0623

Ich denke nicht das sie eine Anzeige erstattet, da sie laute ihrer Geschichte keine Objektiven Beweise hat.

Tatsächlich kann Aussage gegen Aussage, in einem reinem Indizien Prozess zu einer Verurteilung führen, jedoch macht sie sich selbst strafbar wegen Schwarzgeld.

Ich vermute hier, das es zu einer großen Summe kam, dementsprechend ist sie dazu verpflichtet, ihnen eine Quittung auszustellen, bzw ein Vertrag auszumachen. Wenn diese nicht gegeben sind machen sich beide Parteien Strafbar.

Aus dem ersagtem, erschließt sich für mich, das eine Anzeige undenkbar wäre, da sie sich selbst ebenfalls verantworten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Schmitzerna

Mina0623 
Fragesteller
 18.06.2018, 22:43

Sie sagte sie hätte meine Bezahlung zu ihren gebuchten Unterlagen gepackt aber einen Vertrag gab es trotzdem nie und ich hab auch nichts unterschrieben und dabei hatte ich sie noch gefragt als ich mir den Schlüssel abgeholt habe und sie meinte...ne ne alles gut,bräuchten wir nicht weil es so spontan war. Also ich hätte sie zwei Tage vorher angerufen und gefragt ob die Fewo noch frei wäre deswegen das spontane. Nun sollte ich ihr aber meine Adresse geben damit sie die an den Anwalt weiter reichen kann aber das habe ich nun verweigert.

FlorianIFMB  19.06.2018, 09:38
@Mina0623

Hallo

Wie gesagt, denke ich nicht das sie eine Anzeige erstattet, da ein Vertag zwingend notwendig ist, um Haftung zu übernehmen.

Andersrum können sie auch behaupten das sie nie dort waren, und alles nur Hirngespinste der Mieterin ist.

Sie kann nicht nachweisen das sie wirklich dort waren, es hat ja keinen Vertrag gegeben.

Machen sie sich keine Sorge ich bin mir zu 99% sicher, das sie keine Anzeige erstattet.

NamenSindSchwer  19.06.2018, 10:47
@FlorianIFMB
Wie gesagt, denke ich nicht das sie eine Anzeige erstattet, da ein Vertag zwingend notwendig ist, um Haftung zu übernehmen.

Zum einen gab es einen Vertrag, zum anderen wäre dieser nicht Voraussetzung für eine Haftung nach §823 BGB.

Anzeige kann sowieso nicht erstattet werden, da keine Straftat vorliegt. Hier geht es rein um zivilrechtliche Ansprüche. Um diese geltend zu machen kann Klage erhoben werden. Das ist was anderes als Anzeige erstatten.

Du hast doch sicherlich eine Privathaftpflichtversicherung (in der Mietsachschäden auch am Inventar von Ferienwohnungen mitversichert sind).

Sollte wirklich ein Anspruch geltend gemacht werden (was wohl bezweifelt werden darf), meldest du dort den Schaden, die kümmern sich um alles weitere.

und einen Vertrag gab es auch nie zwischen uns

Natürlich gab es den. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Polizei auf den Hals hetzt

Natürlich nicht. Die Polizei interessiert sich nur für Straftaten. Eine solche liegt hier natürlich nicht vor.

Lasse sie mal drohen ....