Angebliche Beschädigung in Ferienwohnung?
Guten Abend
Und zwar geht es darum das ich Ende April mit meinem Sohn (3jahre) von Sonntag bis Samstag eine Ferienwohnung an der Ostsee gemietet habe. Dieses lief alles privat ab. Kein Vertrag. Geld habe ich ihr Bar auf die hand gegeben und sie mir dafür den Schlüssel. Die Fewo war klein aber im großen alles ok. Wir kamen Samstag Nachmittag wieder und Montag morgen bin ich zu ihr gefahren um den Schlüssel wieder abzugeben und da meinte sie dann zu mir das wir das schlafsofa im Wohnzimmer bzw den Reißverschluss von der Matratze kaputt gemacht hätten. Sie vermutet das es mein Sohn gewesen war. Ich bin mir dessen keiner Schuld bewusst und ich kann mir auch nicht vorstellen das es mein Sohn war. Denn er erstens war er nie alleine,zweitens war die Wohnung auch nicht wirklich groß das er mal unbeaufsichtigt war und drittens hat er keine Schränke, Kommoden etc unter die Lupe genommen also wieso ausgerechnet das Sofa und um sich darunter zu verstecken wäre auch nicht möglich dafür war es zu tief. Also auf jeden fall sagt sie wir waren es denn vor uns war nur sie da und sie war es auf keinen Fall. Naja auf jeden fall steht jetzt Aussage gegen Aussage und sie will das ich die Kosten für die Reparatur bezahle und das wird laut ihrer Aussage nicht wenig sein weil es wohl ein Designer sofa ist aber ich sehe es nicht ein für etwas zu zahlen dessen schuld ich mir nicht bewusst bin. Nun dröhnte sie mir mit Anwalt aber sie hat null Daten von mir. Keine adresse oder Telefonnummer und einen Vertrag gab es auch nie zwischen uns. Was kann ich denn jetzt machen? Muss ich mir trotzdem sorgen machen das sie mir den Anwalt oder Polizei auf den Hals hetzt?
3 Antworten
Sehr geehrte Mina0623
Ich denke nicht das sie eine Anzeige erstattet, da sie laute ihrer Geschichte keine Objektiven Beweise hat.
Tatsächlich kann Aussage gegen Aussage, in einem reinem Indizien Prozess zu einer Verurteilung führen, jedoch macht sie sich selbst strafbar wegen Schwarzgeld.
Ich vermute hier, das es zu einer großen Summe kam, dementsprechend ist sie dazu verpflichtet, ihnen eine Quittung auszustellen, bzw ein Vertrag auszumachen. Wenn diese nicht gegeben sind machen sich beide Parteien Strafbar.
Aus dem ersagtem, erschließt sich für mich, das eine Anzeige undenkbar wäre, da sie sich selbst ebenfalls verantworten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Schmitzerna
Hallo
Wie gesagt, denke ich nicht das sie eine Anzeige erstattet, da ein Vertag zwingend notwendig ist, um Haftung zu übernehmen.
Andersrum können sie auch behaupten das sie nie dort waren, und alles nur Hirngespinste der Mieterin ist.
Sie kann nicht nachweisen das sie wirklich dort waren, es hat ja keinen Vertrag gegeben.
Machen sie sich keine Sorge ich bin mir zu 99% sicher, das sie keine Anzeige erstattet.
Wie gesagt, denke ich nicht das sie eine Anzeige erstattet, da ein Vertag zwingend notwendig ist, um Haftung zu übernehmen.
Zum einen gab es einen Vertrag, zum anderen wäre dieser nicht Voraussetzung für eine Haftung nach §823 BGB.
Anzeige kann sowieso nicht erstattet werden, da keine Straftat vorliegt. Hier geht es rein um zivilrechtliche Ansprüche. Um diese geltend zu machen kann Klage erhoben werden. Das ist was anderes als Anzeige erstatten.
Du hast doch sicherlich eine Privathaftpflichtversicherung (in der Mietsachschäden auch am Inventar von Ferienwohnungen mitversichert sind).
Sollte wirklich ein Anspruch geltend gemacht werden (was wohl bezweifelt werden darf), meldest du dort den Schaden, die kümmern sich um alles weitere.
und einen Vertrag gab es auch nie zwischen uns
Natürlich gab es den. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Polizei auf den Hals hetzt
Natürlich nicht. Die Polizei interessiert sich nur für Straftaten. Eine solche liegt hier natürlich nicht vor.
Lasse sie mal drohen ....
Sie sagte sie hätte meine Bezahlung zu ihren gebuchten Unterlagen gepackt aber einen Vertrag gab es trotzdem nie und ich hab auch nichts unterschrieben und dabei hatte ich sie noch gefragt als ich mir den Schlüssel abgeholt habe und sie meinte...ne ne alles gut,bräuchten wir nicht weil es so spontan war. Also ich hätte sie zwei Tage vorher angerufen und gefragt ob die Fewo noch frei wäre deswegen das spontane. Nun sollte ich ihr aber meine Adresse geben damit sie die an den Anwalt weiter reichen kann aber das habe ich nun verweigert.