Amtsarzt - Gutachten liegt bereits vor

5 Antworten

Das Arbeitsamt hat eigene Gutachter. Nur das Gutachten zählt, wenn man schreibt, dass du für den Bertieb nicht mehr Arbeiten kannst.

Das Gutachten geht zum Arbeitsamt oder man gibt es elbst mit ab bei der Beantragung.

Dann bekommst du auch das Arbeitslosengeld.

Kündige nicht selbst. Man kann wohl mit dem Chef sprechen, dass der dich auf Grund mit gegenseitigen Einvernehmen auf Grund Krankheit entlässt, eben des Duckes für den Betreib nicht mehr tragbar bist.

Auch dann muss man dir Arbeitslosengeld zahlen.

Man zahlt auch, aber man schickt dich dann ohnehin zum Amtsarzt.

Und der entscheidet es dann ob du arbeitsfähig bist oder nicht.

Ein Attest vom Psychiater hilft dir da garnichts. Die wollen ein Gutachten.

Und nur das zählt. Und dein Psychiater ist sicher kein Gutachter. Also bleibt dir nur noch dich krank schreiben zu lassen, bis man dich zum Amtsarzt schickt.

Autogurt

Was meinst du mit Attest?

Ein Attest ist für mich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich versteh auch nicht wirklich was das mit der Agentur für Arbeit zu tun haben soll.

Die Arbeitsagentur beruft sich nur auf ihre eigenen Gutachter. Das kann auch nach Aktenlage sein ohne dich gesehen zu haben, falls du die oft mit Druck geforderte Schweigepflichtsentbindung deinem Arzt gegenüber unterschreibst.

Ich würde dringend davon abraten, Schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. Son Attest wo drauf steht "kann niicht mehrr im Callcenter arbeiten" lässt sich auch "zu Fuß" abgeben, dann behälst du die Übersicht über die weitergegebenen Daten

Du gehst zur Agentur für Arbeit und berichtest dort, dein Arzt habe dir empfohlen, deine derzeitige Stelle aus gesundheitlichen Gründen unverzüglich aufzugeben und meldest dich gleichzeitig arbeitssuchend. Die Agentur für Arbeit wird den genannten Arzt anschreiben und ihn auf einem eigens dafür beigelegten Attestvordruck (andere Atteste werden in der Regel nicht akzeptiert) um eine entsprechende Bescheinigung bitten. Die Kosten für das Attest übernimmt übrigens die Agentur für Arbeit. Du brauchst dich dann eigentlich um nichts mehr zu kümmern und musst auch keine Sperre befürchten. Eine Untersuchung beim "Amtsarzt" (gemeint ist hier eher der ärztliche Dienst der BAA) ist normalerweise nicht erforderlich und wird - wenn überhaupt - von der Agentur für Arbeit veranlasst, nicht aber vom Arbeitgeber.

Auf jeden Fall ist ein vorliegendes Attest beweiskräftiger, als eins, das dir "nach dem Urlaub" erst noch ausgestellt wird. Wenn du mit dem Bescheid der Arbeitsagentur dann nicht einverstanden bist, steht dir ja der Widerspruch und die Klage offen.