alter Herd in Mietwohnung sorgte nach Stromausfall für Kabelbrand.Wer haftet?

4 Antworten

Der Herd befand sich bei Mietbeginn in der Wohnung und du hast ihn nicht direkt vom Vomierter übernommen. Er gilt deshalb als dir vermietet. Gemäß BGB hat der Vermieter Sorge zu tragen, dass er dir in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben und während der Mietzeit erhalten bleibt. Der Herd war zum Mietbeginn angeschlossen? War er separat mit einem eigenen Stromkreis abgesichert? Normalerweise hätte die Sicherung die Stromzufuhr unterbrechen müssen, Da war wohl auch mit der Installation etwas nicht in Ordnung.

Hier ist eindeutig der Vermieter für den Ersatz eines gleichwertigen Herdes und für die Beseitigung der Schäden durch den Kabelbrand materiell und finanziell in der Pflicht. Vorausgesetzt natürlich, dass du durch Fehlbedienung nicht fahrlässig das Problem verursacht hast. Das kann aus der Ferne nicht geprüft werden, du wirst es wissen.

Wenn die Einbauküche samt Herd gemietet wurde, dann haftet der Eigentümer des Herdes, d.h. der Vermieter.

Ein fahrlässiges Verhalten kann Dir kaum vorgeworfen werden. Genau so, wie Du nicht verpflichtet bist, den Herd auf die korrekte Funktionsweise zu prüfen.

Wenn die Küche mit vermietet wurde Vermietersache, wenn ihr sie vom Vormieter übernommen habt, eure Sache ... 

walma8 
Fragesteller
 17.11.2017, 14:53

vom Vermieter also mit gemietet.....

Jadedragon  17.11.2017, 14:59
@walma8

wie steht es denn im Mietvertrag ? Bis jetzt klingt es nach Vermieterhaftung, aber meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen.

War der Herd an, ist also nach dem Stromausfall unbeaufsichtigt gelaufen, dann kann die Brandursache unsachgemässe Handhabung gewesen sein und es wäre wieder euer Problem.

Du siehst es gibt eine Menge Fragen und Faktoren bei diesem Thema und darum ist es schwer eine definitiv korrekte Antwort zu geben.

Wenn es ein Kabelbrand gegeben hat, funktionierte auch der Leitungsschutzschalter (Sicherung) nicht...was ja dann erst recht Sache des Vermieters ist!