Alter der Gastherme

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Hallo AlegnaBo,

wichtig ist: Du musst nicht nur das Baujahr sondern auch die Art deiner Heizung bestimmen, um zu wissen, ob der Vermieter den Kessel tauschen muss. Die Energieeinsparverordnung, die du wahrscheinlich meinst, sieht vor, dass ab 01.01.2015 alle Gas- und Ölkessel, die 30 Jahre und älter sind, ausgetauscht werden müssen. Allerdings betrifft dies hauptsächlich Konstanttemperaturkessel, aber nicht Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.

Um das Alter zu bestimmen hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du suchst im letzten Messprotokoll des Schornsteinfegers. Dort gibt es in der Regel eine Zeile für Typ und Baujahr. Ist dieses nicht vorhanden, kannst du dich am Typenschild deiner Heizung orientieren und beim Hersteller nachforschen.

Die Hersteller wissen natürlich, dass das mit der EnEV 2014 nicht so einfach ist und geben selbst Infobroschüren zu diesem Thema heraus. Von Junkers habe ich diesen Link gefunden, über den du selbst mithilfe des Typenschilds herausfinden kannst, welchen Typen, welche Art Kessel und ob eine Austauschpflicht besteht:

http://junkers-de.resource.bosch.com/media/de/unterlagen/broschueren/pr14258_--_junkers_--_broschuere_--_geraeteuebersicht_--_1948-2013_--_enev_--_rzlowres.pdf

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Viele Grüße, Tina von Thermondo

Das Baujahr ist verschlüsselt in der Hersteller-Nummer enthalten. Normalerweise steht es aber auch in "Klarschrift" in den Messprotokollen des Schornsteinfegers. Das Baujahr des Gebäudes ist unerheblich, wie im Grunde auch das Baujahr des Wärmeerzeugers, solange dieser die geforderten Abgaswerte einhält und zumindest über eine zeitgesteuerte Raumtemperatur-Regelung verfügt.