Also vorbestrafter arbeit finden, ist das wirklich so schwer?

9 Antworten

er meint keiner nimmt ihn weil er vorbestraft ist

Das ist sicherlich nicht gerade ein Vorteil bei der Jobsuche.

kollege ist jetzt 28 und hat bisher noch keine ausbildung gemacht und kaum gearbeitet.

In dieser Kombination sollte er den Grund für die Absagen allerdings nicht alleine auf das Vorstrafenregister schieben. Auch Leute ohne Vorstrafen hätten mit dieser Qualifikation Schwierigkeiten bei der Jobsuche.

Ihm sollte klar sein, dass er wenig bis nichts vorzuweisen hat, was ihn für interessante Jobs qualifiziert und dass er noch dazu in Punkto Sozialkompetenz durch die Vorstrafen Minuspunkte sammelt. Daher sollte er nicht wählerisch sein wenn es um Jobs geht, sondern nehmen was er kriegen kann.

aber woher können denn die firmen das wissen, wie läuft das da ab?

Die Firma möchte ein Führungszeugnis haben.

und ist das wirklich so schwer was zu finden wenn man vorbestraft ist ?

Stelle dir doch mal die einfache Frage, wenn Du eine Firma hast und über Einstellungen zu entscheiden hast, wen würdest Du eher einstellen, jemanden der einen Eintrag im Führungszeugnis hat, keine Ausbildung und bisher nie gearbeitet hat, oder jemanden der keinen Eintrag hat.

Ein führungszeugnis mus nicht vorgelegt werden nur für bestimmte berufe aber anhand seiner bewerbungsunterlagen gehts schon hervor das er lange nicht gearbeit hatte und dafür gibt es nur zwei erklärungen und man wird im gespräch nachfragen aber selbst ohne vorstrafe ist es heute schwer ohne abgeschloßene ausbildung einen vernüftiegen job oder überhaupt einen zu bekommen .Jede firma kan wen sie will eine Polizeiliches führungszeugnis verlangen das heißt aber nur er muß sich 4 mal sovie anstrengen um einen arbeitgeber zu überzeugen auch gibt es einiege die einem trotzdem eine chanche geben könnten Ein arbeitgeber kan nicht einfach mal in das polizeiliche führungszeugnis hereinschauen das können sie höchstens vom bewerber verlangen.

Erstens wird dein Kollege die "Fehlzeiten" im Lebenslauf erklären müssen denn praktisch alle Firmen wollen lückenlos wissen was er gemacht hat und viele Firmen verlangen ein Führungszeugnis. Einen Vorbestraften nimmt keiner mit Kusshand weil die Firma nicht abschätzen kann ob derjenige rückfällig wird und ist somit nicht tragbar.

Alles hängt von den Umständen ab. Ich beziehe mich hier auf Italien und die Schweiz zum einen und auf mich selbst zum anderen

Lautete das Urteil 6 Monate bedingt, ist man während der Bewährungszeit, zum Beispiel 7 Jahre, bei Dingen wie Job-Suche und Wohnungs-Suche arg benachteiligt, denn ein registrierter Krimineller und das ist man eben ab 6 Monaten Zuchthaus, ist halt nicht gerade gefragt. Hat man aber die Bewährungszeit überstanden, ist man aus dem Strafregister raus. Man bleibt zwar lebenslänglich im Polizeiregister, das aber für zivile Amtsstellen und für Private (inkl Firmen) nicht zugänglich ist. Firmen und Organisationen verlangen einen Strafregister-Auszug, der in meinem Fall KEIN EINTRAG zeigt.

Eklig ist es zwar wenn man, zum Beispiel wegen einem gegens Fenster geschmissenen Eis eine Polizei-Anzeige machen muss. UND der Tschugger im Computer sofort die 6monatige Zuchthausstrafe sieht (bedingt oder unbedingt ist eben juristisch dasselbe) und folgert das sei doch ein Racheakt eines Kollegen der die 6 Monate absitzen musste.

So oder so, seit dem Ablauf der Bewährungszeit habe ich keinerlei Probleme mehr. Es ist zwar so, dass die Untersuchungshaft von 9 Tagen als teilverbüsste Zuchthausstrafe registriert ist, aber zum Glück nur im Polizeiregister und nicht im Strafregister