Als Taxifahrgast anderes Taxi beschädigt

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Taxiunternehmen sind gegen "so etwas" nur im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht versichert. Der Verursacher haftet bei einem von ihm verursachten Schaden an Dritten natürlich auch bei Fahrlässigkeit. Daneben tritt hier aber die Gefährdungshaftung über die Kfz-Haftpflicht ein. Typischerweise entscheiden die Gerichte beim klassischen Fall - Autotür gegen Radfahrer - zugunsten des Radfahrers. Hier war aber kein Radfahrer beteiligt. Die Taxifahrer werden vieleicht einem Gericht die Entscheidung überlassen.

Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, wird diese den unberechtigten Schadensersatzanspruch ablehnen und dich auch notfalls anwaltlich vertreten. Das zweite Taxi hat dann offensichtlich den seitlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Euer Taxifahrer hätte sich vergewissern müssen, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.

Vielen Dank für Deine Antwort. Das beruhigt mich ein bisschen. Aber ist es nicht so, dass die Versicherung des Taxis dann das Geld von mir haben möchte? Klar war das keine Absicht, aber man kann das bestimmt als unachtsam werten.

Du musst dir absolut keine Sorgen machen und auch nicht deine eigene private Haftpflichtversicherung diesen Schaden melden.

Der Schaden wird über die KFZ Haftpflichtversicherung des Taxis geregelt.

Es kann sogar vorkommen, dass von einer Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstand ausgegangen wird. In diesem Fall gibt es eine sog. 50/50 Regelung. Taxi 1 zahlt Taxi 2 dein Schaden und Taxi 2 zahlt Taxi 1 den Schaden. Vergl. hier im Blog was zahlt die Taxiversicherungen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich weiß, das darf eigentlich nicht sein, aber: Ich habe keine Haftpflichtversicherung. Habe heute gleich eine abgeschlossen, aber das hilft mir jetzt für den Fall auch nicht.