Als Student Erstwohnsitz ummelden?
Hallo.
Ich werde ab Oktober zu meinem Studienort umziehen. Da es kein Studentenwohnheim, sondern eine eigene Wohnung mit meinem Freund wird, für den diese Wohnung ziemlich sicher zum Hauptwohnsitz wird, glaube ich nicht, dass die auf der Stadt mir glauben würden dass es für mich lediglich der Zweitwohnsitz sein würde. Sprich, auch ich diese Wohnung als Hauptwohnsitz melden müsste, was theoretisch auch so wäre.
Im Internet finde ich wenig dazu was sich dann für mich und meine Mutter Steuer -, Versicherungstechnisch usw. ändert.
Da wir uns die Chancen auf Bafög gering ausmalen, möchte ich nicht dass sie finanziell großartig Einbußen hat, bzw. hat mir gestern eine Freundin erzählt, dass sich auch für mich und meine Versicherungen, zb die Haftpflicht einiges ändern kann.
Kennt sich jmd von euch damit aus und kann mich ein wenig aufklären?
Schon mal danke im voraus ^^
3 Antworten
Hallo,
diese Punkte können wichtig sein:
- der Krankenkasse Adresse und Telefonnummer mitteilen (auch bei späterem Umzug)
- wenn man bisher über den Stiefvater oder die Stiefmutter familienversichert ist, sofort eine Überprüfung der Familienversicherung bei der Krankenkasse veranlassen (Beitragsnachzahlungen sind sehr unangenehm)
- mit dem 25. Geburtstag oder wenn man mehr als 445/450 Euro brutto im Monat verdient, endet die Familienversicherung über die Eltern.
- Wenn die Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, Krankenwagen, Krankenhaus etc. mehr als 1 oder 2% der Jahresbruttoeinnahmen beträgt (Bafög zählt nicht zu den Einnahmen!), wird man auf Antrag bis zum 31.12. von den Zuzahlungen befreit. § 62 SGB V
Gruß
RHW
Nein, der Antrag kann auch für die letzten 4 Jahre gestellt werden. Die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Für das nächste Kalenderjahr ist wieder ein neuer Antrag erforderlich.
Wichtig ist, dass die 2%-Grenze mit den bereits geleisteten Zuzahlungen (chronisch Kranke: 1%) überschritten wird.
Du kannst die Wohnung problemlos als Zweitwohnsitz anmelden, das wird die Stadt nicht interessieren, allerdings verlangen einige Städte dann eine Zweitwohnsitzsteuer.
Mit der Versicherung dürfte das gar nichts zu tun haben und deine Mutter erhält auch weiter die Steuerbegünstigung für Alleinerziehende wenn du bei ihr deinen Zweitwohnsitz meldest.
So lange du studierst bist du über deine Eltern haftpflichtversicheert. Das hat mit deiner Wohnsituation nichts zu tun. Das gleiche gilt für die Hausratversicherung. Da bist du mit 10 % der Vers.-Summe über die Außenversicherung gedeckt.
Für deine Freundin ändert sich am Bafög nicht, nur dass ihr euch jetzt die Miete teilt.
über die Außenversicherung gedeckt.
Diese Außenversicherung gilt aber lediglich nur für kurze Zeit, in der Regel max. drei Monate!
Letzter Punkt: sprich der Antrag auf Befreiung von Zuzahlung muss bis zum 31.12 erfolgen? Bei der Krankenkasse?