Als Student Erstwohnsitz ummelden?

3 Antworten

Hallo,

diese Punkte können wichtig sein:

  • der Krankenkasse Adresse und Telefonnummer mitteilen (auch bei späterem Umzug)
  • wenn man bisher über den Stiefvater oder die Stiefmutter familienversichert ist, sofort eine Überprüfung der Familienversicherung bei der Krankenkasse veranlassen (Beitragsnachzahlungen sind sehr unangenehm)
  • mit dem 25. Geburtstag oder wenn man mehr als 445/450 Euro brutto im Monat verdient, endet die Familienversicherung über die Eltern.
  • Wenn die Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, Krankenwagen, Krankenhaus etc. mehr als 1 oder 2% der Jahresbruttoeinnahmen beträgt (Bafög zählt nicht zu den Einnahmen!), wird man auf Antrag bis zum 31.12. von den Zuzahlungen befreit. § 62 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dascha133959 
Fragesteller
 07.07.2019, 20:29

Letzter Punkt: sprich der Antrag auf Befreiung von Zuzahlung muss bis zum 31.12 erfolgen? Bei der Krankenkasse?

RHWWW  07.07.2019, 21:48
@Dascha133959

Nein, der Antrag kann auch für die letzten 4 Jahre gestellt werden. Die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Für das nächste Kalenderjahr ist wieder ein neuer Antrag erforderlich.

Wichtig ist, dass die 2%-Grenze mit den bereits geleisteten Zuzahlungen (chronisch Kranke: 1%) überschritten wird.

Du kannst die Wohnung problemlos als Zweitwohnsitz anmelden, das wird die Stadt nicht interessieren, allerdings verlangen einige Städte dann eine Zweitwohnsitzsteuer.

Mit der Versicherung dürfte das gar nichts zu tun haben und deine Mutter erhält auch weiter die Steuerbegünstigung für Alleinerziehende wenn du bei ihr deinen Zweitwohnsitz meldest.

So lange du studierst bist du über deine Eltern haftpflichtversicheert. Das hat mit deiner Wohnsituation nichts zu tun. Das gleiche gilt für die Hausratversicherung. Da bist du mit 10 % der Vers.-Summe über die Außenversicherung gedeckt.

Für deine Freundin ändert sich am Bafög nicht, nur dass ihr euch jetzt die Miete teilt.