Als Privatmann eine Rechnung schreiben mit MwSt. mit altem Gewerbe von früher - Probleme?

6 Antworten

Nein kannst du nicht.

Auch nicht mit deinem alten Gewerbe, da es zwar noch läuft, du es aber nicht nutzt müsstestvdu hier unter Kleingewerbe fallen und musst auch hier keine Steuern ausweisen.

Lass dich darauf nicht ein. Als Privatperson bist du kein Unternehmer im Sinne von § 2 UStG und bist daher nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen. Und selbst wenn du sie in der Rechnung gesondert ausweisen würdest, dürfte der Leistungsempfänger keine Vorsteuer aus dieser Rechnung geltend machen.

Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann nur ein Unternehmer, und anscheinend bist du keiner. Tust du es dennoch, musst du die Umsatzsteuer auch ans Finanzamt abführen.

Nein, schreib keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis. Wenn er die Sachen für seinen Betrieb/Firma braucht, kann er den überwiesenen Betrag als Kosten absetzen. Natürlich ohne VSt. Abzug.

Schlicht und ergreifend - rechtlich betrachtet : Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen, wenn Du kein (laufendes) Gewerbe hast.

Laberlutz  10.12.2019, 17:17

Und wenn er USt. ausweist, muss er sie auch abführen.