Als minderjähriger beim alkohol trinken erwischt , welche strafe droht?!

15 Antworten

Es gibt keine Strafe und auch kein Bußgeld. Denn das trinken von Alk in der Öffentlichkeit steht weder unter Strafe, noch ist es eine Ordnungswidrigkeit, mithin auch nicht altersabhängig.

Derjenige, der den Alk verkauft oder gegeben hat, wird allerdings arge probleme kriegen.

Und nochmals Eltern haften nicht für ihre Kinder. Ein weitverbreiteter juristischer irrtum!

ich 15 hatte grade dasselbe problem. die polizisten meinte das es für meine Eltern und mich keine folgen hat, sondern sondern der der mit den Alk gegeben hat (18) ne Anzeige oder Bußgeld bekommt

UhuKIeber  10.10.2018, 07:26

Für dich hätte es das so oder so nicht, die Bullen wollten nur nen Sündenbock

Kommt drauf an wie alt du bist und was du getrunken hast, aber ne kleine Bußgeldstrafe wird kommen oder wenigstens ne Verwarnung.

LeaderG  19.03.2010, 09:44

Nö.

Es wäre mir neu das es für den Konsum bestimter Dinge Bußgelder gibt. Sorry, entwerder bist du nicht aus der BRD oder der nette Beamte hatte keine Ahnung. Im JuSchG gibts nur strafen für Personen über 18 und Gewerbetreibende.

Tja, was dir darüber hinaus von deinen Eltern droht, das kann man natürlich schwer abschätzen.

War schon vermeidbar, gell, ich meine nicht das erwischt werden, sondern das trinken.