Allgemeinflächen

6 Antworten

uffff... hey Danke erst mal für die Antworten.. Das geht ja schnell.. also bei meiner Nachbarin die Garten möbel sagt er nichts. z.m.d weiss ich nichts davon was er das verbietet will/hat.

Auf was Berufe ich mich da was er mir das nicht verbieten kann. Wenn ich sein Anwalt nun ein Brief fertig mache wo ich rien schriebe er kann es mir nicht verbieten, sieht etwas komisch aus, oder? (mit dem Sitzen)

Dann noch: in der Hausordnung steht nichts von Grillen, dürfte er MIR das nur Verbieten.

Sitzen und Betreten sind zwei Tätigkeiten, die unter den Oberbegriff Nutzung der Hoffläche zusammen gefasst werden können, die den Gebrauch der Mietsache mit einschließen, wenn dafür in der Hausordnung entsprechende Vereinbarungen vorliegen. Für das Lagern von Gegenständen auf Allgemeinflächen kann der Eigentümer jederzeit eine kostenlose Genehmigung erteilen und diese Genehmigung auch wieder entziehen ohne dafür einen Grund anzugeben. Es ist unerheblich, dass dem Nachbarn diese gleiche Sache gestattet wird, die dir entzogen wurde. Hier gilt das Gleichstellungsprinzip nicht.

Termi06 
Fragesteller
 30.08.2012, 18:19

Danke für deine Antwort. Ich muss ja den Hof Betreten um zu meiner Wohnung zu kommen. Ich blicke allerdings nun nicht mehr durch. Darf ich da nun meine Stühle raus holen und sitzen oder ist es verboten. In der Hausordung steht nichts deswegen drin. Mir würden irgendwelche § Hilfreich sein, da ich eine Antwort dem Anwalt schrieben wollte.

Danke...

albatros  31.08.2012, 00:36
@Termi06

Du musst die Möbel nach Gebrauch wieder zurück in deine Wohnung/deine Garage/deinen Keller räumen. Dauerhaft stehen lassen geht nicht bzw. darf untersagt werden. Dann gilt das natürlich gleichermaßen für alle Mieter.

Termi06 
Fragesteller
 31.08.2012, 01:01
@albatros

Gerhart sagt ja: Hier gilt das Gleichstellungsprinzip nicht. was nun

Gerhart  31.08.2012, 06:39
@Termi06

Es wird hier nicht zu entscheiden sein, was den Vermieter antreibt, lediglich einer Mietpartei von mehreren das Lagern von Gegenständen auf dem Hof des Grundstückes nicht zu gestatten, während es anderen Mietparteien erlaubt bleibt oder nicht ebenfalls verboten wird. In der Hausordnung und direkt im Mietvertrag werden diese Verbote oder Gestattungen nicht explizit ausgewiesen. Damit fehlt der betroffenen Mietpartei die Rechtsgrundlage für einen Widerspruch zur aktuellen Festlegung des Eigentümers. Der Eigentümer kann sich bei seinen Entscheidungen über die Nutzung der Hoffläche durch die Mieter außerhalb der Hausordnung und des Mietvertrages immer auf die Floskel "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " stützen.

Was meinst du mit den anderen nicht ? Haben die anderen gartenmöbel draussen stehen ? Wenn ja, dar fer nicht einer Mietpartei die Möbel erlauben, der anderen nicht.

Habt nur ihr Möbel draussen, müsst ihr euch den Wünschen des Vermieters fügen.

Sollen auch die Kinderspielgeräte weg ? Sind es eure ?

der VM darf euch das sitzen nicht verbieten !

aber....

er darf verbieten, dass die allgemeinflaechen zu abstellen von gegenstaenden genutzt werden !

Termi06 
Fragesteller
 30.08.2012, 16:30

Zitat: der VM darf euch das sitzen nicht verbieten !

Steht das auch irgendwo, worauf ich mich berufen könnte?

Wie meine Vorgänger/innen schon sagten: Sitzen verbieten - Nein! Abstellen - Ja!

Aber wenn Eure Nachbarin schon so einen Stress schiebt, solltet Ihr abwägen, in wieweit man dort noch wohnen will.