Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst gmbh hilfe?
Also, ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten und BITTE!! nur ernstgemeinte Antworten.
Also es war dieses Jahr im Frühling, als ich auf dem Nach hause weg von der Schule war,(Ich bin übrigens 18) als mich und einen Klassenkameraden dann zwei nette Junge Männer angesprochen haben und uns über Drogen abhängige Jugendliche erzählt, die wirklich den Willen haben, auf zu hören. Sie sagten, das wir Sie durch Zeitschriften, also durch das Geld das Sie gewinnen würden, helfen könnten. Sie sagten aber auch lediglich,das man die erste Zeitung nicht zahlen muss, wenn man sich umentschieden hat. Sie fragten auch nicht nach meinen Kontodaten, nur nach meiner Adresse. Sie sagten, auf der Zeitung wäre ein Aufkleber mit deren Bankdaten. Leider bin ich ein Mensch, der schlecht nein sagen kann, vorallem bei sowas. Doch nun bereue ich es. Die erste Zeitung kam, OHNE Bankdaten. D.h. ich hätte so oder so nicht Zahlen können.
Doch dann kamen überhaubt keine Zeitungen mehr, wirklich keine einzige, nur die erste kam doch nun habe ich das Inkasso am Hals. Ich habe es im Internet nachgegoogelt, also das Inkasso : Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst und habe viele Antworten gesehen das das unseriös und nur abzocke ist und das man das ignorieren sollte. Doch ich habe Angst :/ Die Zeitschrift läuft übrigens über PVZPressevertriebszentrale, bei der auch viele Leute sagen das diese Abzocke sei.
Was soll ich tun? Hat jemand eventuell erfahrung damit gemacht?
LG
3 Antworten
Was soll ich tun?
Hast du einen Durschschlag bekommen auf dem eine schriftliche Widerrufsbelehrung steht?
- Wenn nein --> Widerrufe den Vertrag (schriftlich per Einwurfeinschreiben), erkläre hilfsweise den Widerspruch und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), eines sittenwidrigen Rechtsgeschäftes (§ 138 BGB) sowie überraschender Klauseln (§ 305c BGB). Erkläre, dass aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung nach §§ 312 ff die Widerrufsfrist nie begonnen hat.
- Wenn ja --> Widerspreche dem Vertrag und erkläre hilfsweise Anfechtung aus o.g. Gründen.
Doch nun bereue ich es
Der erste Weg zur Besserung.
Was soll ich tun?
Gerade aufgrund des Gesamtablaufs würde ich folgendes machen. Direkt per Einschreiben ans Inkasso wenden. So in etwa in folgendem Stil: "Hallo. Ich habe keine Zeitschriften erhalten und auch nie irgendeine Rechnung. Ich fordere binnen 14 Tagen: Vollmacht und Forderungsaufstellung nach BGB, Zustellnachweis der Zeitschriften, Zustellnachweis einer Rechnung. Des weiteren fordere ich eine Kopie des Vertragsformulars, sowie die ladungsfähige Anschrift des Zeitschriftenvermittlers. Letzteres um Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Für sie zur Info: Hier wurde mittels arglistiger Täuschung und völlig falscher Angaben eine Unterschrift erschlichen. Die Zeitschriften kamen aber nie bei mir an, es wurde also gar keine Dienstleistung erbracht. Bis die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, mache ich von meinem Rückhaltungsrecht Gebrauch. Da noch keine Zeitschrift geliefert wurde, mache ich zudem von meinem Widerrufsrecht Gebrauch."
Normalerweise weiß das Inkasso sehr genau, wie diese Drückerkolonne arbeitet. Es gibt tausendfach im Internet zu lesen, wie dreist die Drücker lügen, um irgendwelche Unterschriften zu kriegen. Da werden irgendwelche Zettel abgedeckt, wo man gar nicht sieht, was man unterschreibt usw. Nach der allgemeinen Erfahrung zieht sich das Inkasso relativ rasch zurück, wenn man sich heftig wehrt.
wenn du was unterschrieben hast musst du ja ne kopie/durchschrift bekommen haben....und mit unterschrift und 18 jahren hängt man meistens drin...
aber irgendwas unterschrieben...dann wende dich an das inkassounternehmen und frag welche unterlagen/verträge du angeblich unterschrieben haben solltest und such dir nen anwalt
eine kopie oder ähnliches habe ich nicht bekommen..
Damit ist die verpflichtende schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht augenscheinlich unterblieben. Demnach kann man die Vertragserklärung jederzeit widerrufen. Die 14 Tage Frist beginnt nicht zu laufen so lange
- mit der Dienstleistung nicht begonnen wird
- es eine schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht gegeben hat. Schriftlich heißt per Brief oder Email. Ein Link auf irgendeiner Webseite reicht nicht.
eine kopie oder ähnliches habe ich nicht bekommen..