Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst gmbh hilfe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Was soll ich tun?

Hast du einen Durschschlag bekommen auf dem eine schriftliche Widerrufsbelehrung steht?

  • Wenn nein --> Widerrufe den Vertrag (schriftlich per Einwurfeinschreiben), erkläre hilfsweise den Widerspruch und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), eines sittenwidrigen Rechtsgeschäftes (§ 138 BGB) sowie überraschender Klauseln (§ 305c BGB). Erkläre, dass aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung nach §§ 312 ff die Widerrufsfrist nie begonnen hat.
  • Wenn ja --> Widerspreche dem Vertrag und erkläre hilfsweise Anfechtung aus o.g. Gründen.

Doch nun bereue ich es

Der erste Weg zur Besserung.

Was soll ich tun?

Gerade aufgrund des Gesamtablaufs würde ich folgendes machen. Direkt per Einschreiben ans Inkasso wenden. So in etwa in folgendem Stil: "Hallo. Ich habe keine Zeitschriften erhalten und auch nie irgendeine Rechnung. Ich fordere binnen 14 Tagen: Vollmacht und Forderungsaufstellung nach BGB, Zustellnachweis der Zeitschriften, Zustellnachweis einer Rechnung. Des weiteren fordere ich eine Kopie des Vertragsformulars, sowie die ladungsfähige Anschrift des Zeitschriftenvermittlers. Letzteres um Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Für sie zur Info: Hier wurde mittels arglistiger Täuschung und völlig falscher Angaben eine Unterschrift erschlichen. Die Zeitschriften kamen aber nie bei mir an, es wurde also gar keine Dienstleistung erbracht. Bis die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, mache ich von meinem Rückhaltungsrecht Gebrauch. Da noch keine Zeitschrift geliefert wurde, mache ich zudem von meinem Widerrufsrecht Gebrauch."

Normalerweise weiß das Inkasso sehr genau, wie diese Drückerkolonne arbeitet. Es gibt tausendfach im Internet zu lesen, wie dreist die Drücker lügen, um irgendwelche Unterschriften zu kriegen. Da werden irgendwelche Zettel abgedeckt, wo man gar nicht sieht, was man unterschreibt usw. Nach der allgemeinen Erfahrung zieht sich das Inkasso relativ rasch zurück, wenn man sich heftig wehrt.

wenn du was unterschrieben hast musst du ja ne kopie/durchschrift bekommen haben....und mit unterschrift und 18 jahren hängt man meistens drin...

ssupmichelle 
Fragesteller
 24.09.2013, 12:36

eine kopie oder ähnliches habe ich nicht bekommen..

sunnyhyde  24.09.2013, 12:40
@ssupmichelle

aber irgendwas unterschrieben...dann wende dich an das inkassounternehmen und frag welche unterlagen/verträge du angeblich unterschrieben haben solltest und such dir nen anwalt

kevin1905  24.09.2013, 14:49
@sunnyhyde
eine kopie oder ähnliches habe ich nicht bekommen..

Damit ist die verpflichtende schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht augenscheinlich unterblieben. Demnach kann man die Vertragserklärung jederzeit widerrufen. Die 14 Tage Frist beginnt nicht zu laufen so lange

  1. mit der Dienstleistung nicht begonnen wird
  2. es eine schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht gegeben hat. Schriftlich heißt per Brief oder Email. Ein Link auf irgendeiner Webseite reicht nicht.