Alleinerziehende Mama / wie viel qm steht uns zu?

3 Antworten

Normalerweise steht dem Antragsteller ( Haushaltsvorstand ) 45 qm - 50 qm Wohnraum zu und jeder weiteren Person der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) noch einmal 15 qm dazu ( bis ca. 6 Personen und dann pro Person noch ca.10 qm ),aber viele Jobcenter sehen ein Baby / Kleinkind noch nicht als berechtigte Person an !

Deshalb kann es auch sein,dass dir das Jobcenter dann nur 50 qm oder 55 qm zugesteht,dass wirst du dann sehen,wenn du die Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung beim Jobcenter beantragt hast.

Dann wird dir auch mitgeteilt was diese dann kosten darf,dann weißt du es ganz genau.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Ab der 13 SSW - steht dir dann unter Umständen auch ein Mehrbedarf von 17 % deines Regelsatzes bis zur Geburt zu,dazu noch eine Pauschale für Umstandskleidung und eine Pauschale für Baby - Erstausstattung,wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt.

dir stehen bis zum 3. geburtstag des kindes 50 qm zu. wenn du also bereits in einer 1-2 raumwohnung lebst, dann ist das völlig genügend. denke mal dran, wie es der arbeitenden bevölkerung geht, die ganz knapp über dem bedarf liegt. die können auch nicht jedesmal wenn ein kind kommt sagen, dass sie größeren wohnraum brauchen. die schlafen dann als eltern jahrelang auf der couch oder gehen arbeiten um das geld zu verdienen für den umzug, die kaution, die miete, die renovierung etc.

Geh aufs Amt, da wird dir genaue Auskunft erteilt. Allgemein für dich 45qm, für das Kind 15qm.