ALG2: Kann ich diesen Betrag abheben und Bar sparen?

5 Antworten

Das hättet ihr mal min.im Monat vor deiner Antragstellung machen sollen,oder zumindest nicht auf dein Konto überweisen !

So handelt es sich jetzt um einmaliges Einkommen und einmaliges Einkommen wird im Monat des Zuflusses auf den Leistungsanspruch angerechnet bzw.dann im Folgemonat,wenn eine Anrechnung im Monat des Zuflusses nicht mehr möglich war,weil für diesen Monat schon Leistungen bezogen worden,ohne das dieses einmalige Einkommen berücksichtigt wurde.

Ist das einmalige Einkommen geringer als deine monatliche Leistung vom Jobcenter,dann wird dieses in der Regel in einem Betrag angerechnet,wäre es höher muss es zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Da du schon Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommst,wird dir das überwiesene Geld normalerweise voll auf deinen Bedarf der nächsten 6 Monate angerechnet,was dir dann für die nächsten 6 Monate noch zustehen würde kannst du dir dann ja selber ausrechnen.

War nicht so gut dass deine Mutter dir das überwiesen hat. Besser wäre es gewesen wenn sie es abgehoben und dir so gegeben hätte, da ja die Kontoauszüge geprüft werden.

Ein Bekannter von mir hat auch mehr Geld als der Freibetrag erlaubt und bekommt nun so lange kein Geld vom Amt bis sein "Vermögen" bis zum angemessenen Rahmen aufgebraucht ist.

SiaSamtpfote 
Fragesteller
 04.10.2017, 14:30

Das haben wir jetzt auch gemerkt ... Gibt es keine Grenze oder muss ich jetzt alles abgeben?

Ganz böser Fehler! Die 800 EUR werden als einmaliges Einkommen angerechnet nicht als Schonvermögen (wenn es diesen Monat bei dir eintrifft), da es quasi von einer Dritten Person kommt. D.h. du bekommst solange kein/kaum ALGII bis die 800 EUR verrechnet wurden. Du hättest das anders machen müssen: Mutter hebt das Geld ab und gibt es dir bar, so wie ihres jetzt gemacht habt kann es das Amt ohne Probleme nachvollziehen.


SiaSamtpfote 
Fragesteller
 04.10.2017, 14:29

Also heißt das im Klartext dass der ganze Betrag eingefordert wird? Ich liege damit knapp 100€ über dem Freibetrag... Kann ich irgendwas davon behalten?

genericdevice  04.10.2017, 14:39
@SiaSamtpfote

Es wird der gesamte Betrag einfordert, d.h. es ist so als ob du diesen Monat statt 450 EUR, 1250 EUR verdient hast, ab nächsten Monat gehört es aber zu deinem Schonvermögen - also schnellstmöglich abheben und unterm Kopfkissen verstecken ;-) Sei froh das 2015 die Reglung per Gericht gekippt wurde, das es über 6 Monate angerechnet wurde. Unterm Strich bedeutet das, dass du diesen Monat keinen Anspruch auf ALGII hast.

isomatte  04.10.2017, 15:26
@genericdevice

Zeig mir bitte mal dieses Gerichtsurteil ?

Du verwechselst dies mit Erwerbseinkommen,dass kannst du aber mit einmaligem Einkommen wie es hier dann ist nicht vergleichen,dass wird nach wie vor auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,wenn es den monatlich zustehenden ALG - 2 Betrag übersteigt

genericdevice  04.10.2017, 15:34
@isomatte

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit aktuellem Urteil vom 24.04.2015
(Az.: B 4 AS 32/14 R) klargestellt, dass Zahlungen, die aus einem
laufenden Anspruch entstanden sind, auch wenn sie in einer Summe zur
Auszahlung gebracht werden, wie sogenanntes „laufendes Einkommen“
anzurechnen sind. Das bedeutet, dass diese einmalige Zahlung nur in dem
Monat angerechnet werden darf, in dem sie tatsächlich zur Verfügung
steht. Etwaige unverbrauchte Gelder werden durch den Monatswechsel zu
Vermögen.

Mist, ich seh grad da steht was von "laufenden Anspruch", ok damit sind deine 800 EUR weg.

Du kannst es abbuchen und daheim Bar in die Dose tun.Nur muss normalerweise das Jobcenter davon wissen.Ansonsten wenn es herauskommt dann könnte es Ärger geben.

Selbst wenn man 50 Geschenkt bekommt müsste man es laut Vorschrift dem Amt Mitteilen...aber naja,wer macht das schon.

die 800 von Mama must du dem Amt freiwillig melden. Die vom Amt finden das sowieso, wenn die die Konten prüfen.

SiaSamtpfote 
Fragesteller
 04.10.2017, 14:30

Das hatte ich sowieso vor. Verschweigen ist mir zu riskant.