ALG 2 und zwei Motorroller?
Hallo, bin ALG2-Aufstocker und plane nun aufgrund Altersschwäche/hoher Laufleistung meines Motorrollers schon mal vorab mir einen 2. mit viel weniger km hinzustellen. Beide gleiches Modell und sehr alt und rar. Für mich aber relativ perfekt, schnell, legal, zuverlässig.
Darf ich das überhaupt mit ALG2, zwei Kfz? Unter der Freigrenze von 7500 bin ich sehr weit drunter mit beiden... Kennt da jemand die genauen Regelungen? Ist immer von "Auto" die Rede in den Bestimmungen, de ich gefunden hab. Gut, man könnte auch weiterhin nur einen Roller angeben... Laufende Kosten eh nur ein Kennzeichen mehr und evtl. etwas mehr Reparaturkosten bei 2... Sprit dasselbe. VG pollemar
3 Antworten
Ein KFZ - bis zu 7500 € Zeitwert kannst du ja haben und wenn du dir aus deinem Schonvermögen jetzt noch eines kaufen würdest,dann bringt eine Forderung zur Verwertung nichts,weil dann der Erlös wieder zum Schonvermögen werden würde !
Solange du mit deinem Gesamtvermögen im Rahmen bleibst, geht das niemanden was an. Da kannst du dir 5 Roller hinstellen.
Wozu brauchst du denn zwei Roller? den einen kannst du dann doch verkaufen
Ganz einfach, der alte ist nutzbar, aber aufgrund eines Parkunfalls (optische Schäden, legal "repariert") und der hohen Laufleistung auf dem Markt quasi wertlos. Außerdem möchte ich den so lange fahren, wie er noch sinnvoll fährt, der hat sich sein Gnadenbrot bei mir einfach verdient, nur die 100%ige Zuverlässigkeit verlässt ihn so langsam aber sicher... Gute alte Technik...