AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?
Liebe Forenmitglieder,
über eure Einschätzung zu folgendem Fall wäre ich euch sehr dankbar:
Angenommen eine AN beginnt ein neues Arbeitsverhältnis und wird direkt zum ersten Arbeitstag krankgeschrieben und einige Tage später erhält sie ein Beschäftigungsverbot wegen einer festgestellten Risikoschwangerschaft.
Sie informiert den AG und lässt ihm alle relevanten Unterlagen wie auch Informationen zur Bankverbindung und Krankenkasse zukommen.
Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern.
Laut Vertrag ist die Gehaltszahlung zum Ende des Monats fällig. Am 2. des Folgemonats hat die AN immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Die Nachfragen beim AG scheitern. Die Krankenkasse teilt der AN allerdings mit, dass der AG sie hier angemeldet habe. Auf Grund des Verhaltens des AG geht die AN davon aus, dass der AG die Situation zunächst reaktionslos "auszusitzen" versucht.
Die AN sendet dem AG daher eine Abmahnung mit Fristsetzung postalisch per Einschreiben.
Nun sind die Fragen: Wie sollte die AN nun vorgehen um schnellstmöglich ihre Gehaltszahlung einzufordern? Wie lange dauert so etwas in etwa? Gibt es die Möglichkeit einer Beratungshilfe, da die AN ohne den Lohn nicht über die finanziellen Mittel verfügt sich Rechtsbeistand zu nehmen? Was hat es hier mit Verzugszinsen und einem etwaigen Schadensersatzanspruch auf sich?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
LYV
3 Antworten
Ggf. hilft dieser Link für eine erste Einschätzung.
Bei einer Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen erhältst du keine Lohnfortzahlung, sondern musst bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.
Die Wahrscheinlichkeit ist für dich allerdings schon recht hoch, dass du in dieser Angelegenheit ohne rechtlichen Beistand nicht sehr weit kommst.
Beschäftigungsverbot
Hier gelten die Regelungen zur Wartezeit bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, wie bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (28 Tage), nicht.
Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt die Krankenkasse - der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zum Netto - zunächst muß also das Geld von der KK berechnet werden - dann zahlt der ArbG den Rest.
"Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern."
Das ist relativ selten der Fall - das Unternehmen wird doch wohl noch existieren - das Arbeitsgericht wird den ArbG schon auffinden - sprich: der Rest ist ggf. arbeitsgerichtlich einzufordern - bis das Verfahren beendet ist, hat sie ggf. Anspruch auf ALG-II (zumindest als Vorschuß).
Scheint sich niemand die Finger verbrennen zu wollen und ich kann das auch nachvollziehen, geht ja nicht nur um ein juristisches Problem ;-)
Wie soll Deine Antwort der Fragestellerin weiterhelfen???
Und was willst Du mit dieser "Antwort" jetzt konkret ausdrücken??