Änderungsantrag GdB (Erhöhungsantrag) W i e lange dauert die Bearbeitung

7 Antworten

Hast du nun einen Höherstufungsantrag beim Versorgungsamt eingereicht oder einen Widerspruch gegen einen abgelehnten Höherstufungsantrag? Wie auch immer, wenn du nach 6 Monaten gar keinen Bescheid hast, auch keine Ablehnung, würde ich denken, dass etwas schief gelaufen ist, und würde bei deinem zuständigen Bearbeiter im Versorgungsamt entweder anrufen oder noch mal kurz schriftlich nachfragen, ob das Ding überhaupt angekommmen ist. Meistens brauchen die etwa 4 Wochen, höchstens, die sind ganz fit.

fussball1 
Fragesteller
 19.01.2011, 12:32

Eingang wurde schriftlich bestätigt ansonsten nur Antwort, wäre in Bearbeitung-basta, mehr nicht...Widerspruch läuft nun seit mind. 4Monaten

swallowtail  19.01.2011, 12:46
@fussball1

In der Frage steht aber "6 Monate und länger".

Was ist nun richtig. Mir scheint, du hast einfach keine Geduld und kannst die Zeiten nicht auseinander halten....., weiter unten ist ein Link deiner Frage, die im Oktober gestellt worden ist. Also nach meiner Rechnung sind es gerade 3 Monate!

Frage da nach, wie der Bearbeitungsstand ist und wann du mit einem Bescheid rechnen kannst. Dauert das noch ewig, klage wegen Untätigkeit.

fussball1 
Fragesteller
 19.01.2011, 12:36

das wäre am besten-klage (Sozialgericht?)

Dort mal anrufen und nachfragen.

Ein Widerspruch in Sozialangelegenheiten ist innerhalb von 3 (DREI) Monaten, mit Bescheid, zu erledigen, seitens des AMtes.

Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig.

Die Frist beträgt derzeit sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid.

Daneben kann als Rechtsschutz auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen und dann beim jeweiligen Sozialgericht erhoben werden, wenn man der Annahme ist, dass der zur Zahlung Verpflichtete (In der Regel der kommunale Träger: Job-Center, Landkreis), den auszuzahlenden Betrag bewusst verzögert oder verhindert und nur 66 bis 90 Prozent der Regelleistung oder weniger für die Bedarfsgemeinschaft aktuell zur Verfügung stehen.

Das kann also NICHT dauern, weil die Behörde noch Zeit braucht, der Sachbearbeiter krank ist, die Behöre überlastet ist.

Du kannst also die Behörde anschreiben und eine letzte Frist setzen. Danach kannst du eine einstweilige Anordnung beantragen. Und zusätzlich Klage beim Sozialgericht einreichen.

Man darf bei so etwas nicht "mal vorsichtig anklopfen und fragen". Sondern man muss die Behörde unter Druck setzen und auf ihre PFLICHTEN verweisen.

Das kann dauern. Dies hängt davon ab, wie schnell die Befundberichte beigezogen werden können, ob sonst noch etwas fehlt, wie lange die Auswertung der Befunde dauert und auch wie viele Anträge auf den Ämter so im Monat bearbeitet werden.

Es kann schon seine Zeit dauert so 3-6 Monate auf jeden Fall. Wenn man Arbeitnehmer ist, kann dies auch evtl. schneller gehen.