Änderung der Rechtsform - Änderung Arbeitsvertrag

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Bei einer Umwandlung der GmbH in eine GbR handelt es sich um einen Vorgang nach dem Umwandlungsgesetz UmwG §§ 190 ff.

Das ist ein anderer Vorgang als ein Betriebsübergang nachm dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 613a, der gravierende Auswirkung auf die Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverträge der Arbeitnehmer haben kann.

Die bloße Umwandlung der GmbH in eine GbR dagegen spielt arbeitsrechtlich Rolle! Zwar steht im Arbeitsvertrag dann noch die Firma "XY GmbH" als Arbeitgeber, das ist rein rechtlich aber belanglos.

Arbeitsverträge müssen nicht geändert werden und sind auch sonst von dieser Umwandlung nciht betroffen!

Familiengerd  05.09.2013, 21:39

Umwandlung der GmbH in eine GbR dagegen spielt arbeitsrechtlich Rolle!

Es muss natürlich heißen: "spielt arbeitsrechtlich keine Rolle! "

(Danke an den aufmerksamen und kompetenten Maximilian112 für den Hinweis!)

Gibt es die GmbH noch ? Wenn ja, dann bist du noch immer Mitarbeiter der GmbH. Ist die GmbH vielleicht Gesellschafterin der neuen GbR geworden ?

Familiengerd  05.09.2013, 19:39

Wenn ja, dann bist du noch immer Mitarbeiter der GmbH.

Nein, ist er nicht.

Wenn die GmbH lediglich in eine GbR umgewandelt wird, ist das für die Arbeitsverhältnisse und die Verträge bedeutungslos!

Es geht hier lediglich um die Änderung der Rechtsform des Arbeitgebers, nicht um einen Betriebsübergang mit Wechsel des Arbeitgebers!

Logischerweise ja. Denn dein Vertragspartner war die GmbH. Diese gibt es aber nicht mehr.

Familiengerd  05.09.2013, 19:35

Die GbR ist Rechtsnachfolger der GmbH durch die Umwandlung.

Es spielt darum keine Rolle, wenn im Arbeitsvertrag noch die "GmbH" (für die die "GbR" jetzt eintritt) als Arbeitgeber steht; der Vertrag muss deswegen nicht geändert werden.

jap musst du ändern!

Familiengerd  05.09.2013, 19:40

jap musst du ändern!

Nein, muss er nicht: siehe Antwort und Kommentare!